03.03.2014, 18:59
Es gibt keine Vorschrift die sich auf irgendein maximales "Überstandsmaß" bezieht.
Die gibt es auch nicht für Außenspiegel, Dach- oder Heckgepäckträger.
Da Zusatzscheinwerfer als solche typgeprüft sind, ist auch davon auszugehen, dass die Dinger nicht scharfkantig sind und somit keine Gefahr für beispielsweise Fußgänger darstellen.
Blöd iste s allenfalls, dass man sich die Dinger bei unachtsamem Einparken gerne mal zerschießt ... in dem Fall wäre eine Teilkaso ohne SB ratsam, vor allem dann, wenn man ein teures Scheinwerfermodell ausgesucht hat
CU, Axel
Die gibt es auch nicht für Außenspiegel, Dach- oder Heckgepäckträger.
Da Zusatzscheinwerfer als solche typgeprüft sind, ist auch davon auszugehen, dass die Dinger nicht scharfkantig sind und somit keine Gefahr für beispielsweise Fußgänger darstellen.
Blöd iste s allenfalls, dass man sich die Dinger bei unachtsamem Einparken gerne mal zerschießt ... in dem Fall wäre eine Teilkaso ohne SB ratsam, vor allem dann, wenn man ein teures Scheinwerfermodell ausgesucht hat
CU, Axel
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Innovationen verpuffen, wenn man nur Risiken und Regelwerke im Kopf hat(Christoph Schröder - ltd.Baudirektor im Wirtschaftsamt der Stadt Hamburg - aus ADAC MW 1/12)