12.02.2014, 18:56
(11.02.2014, 16:30)Broadcasttechniker schrieb: Ich will auch noch mit dem TÜV abklären ob man das Auto mit neuen Papieren und dem Erstzulassungsdatum des Teilespenders versehen zulassen kann.
Dazu brauchst du nicht notwendigerweise den TÜV. Es kann auch so gelingen, dass du mit einer Werkstattbescheinigung zur Zulassungsstelle fährst, die dann den neuen (= gebrauchten) Rahmen einträgt. In der Werkstattbescheinigung auf Werkstatt-Briefpapier muss stehen: Das Fahrzeug xyz wurde unter Verwendung eines gebrauchten Rahmens repariert. Die Fahrgestellnummer 098765 wurde neu eingeschlagen (schöner mit Sternchen begrenzt). Die alte Fahrgestellnummer 123456 wurde lesbar durchkreuzt. Stempel, Unterschrift.
Du solltest die Papiere beider Fahrzeuge vorzeigen können, zumindest eine Zollbescheinigung und/oder einen Kaufvertrag bzw COC. Oft wollen sie das Teil mit der alten originalen Fahrgestellnummer sehen.
Wenn Unterschiede in der Ausstattung bestehen, muss das ALLES eingetragen werden. Beispiele sind Bremsen, Airbags, 14 Zoll Räder und Motor und Getriebe sowieso. Besser einen dicken Motor einbauen. Ganz elegant kann man das so eintragen: Umbau auf Modell abc (die neue Ausführung). So habe ich mir die endlosen Details bei Motorrädern gespart. Mit diesem einen Satz waren Gabel, Sitzbank, größere Bremsen, Tank, Lenker usw alles eingetragen.
(11.02.2014, 16:46)BlackRacer schrieb: Aber wenn ich erstmal den C3G eintragen lasse, hab ich es doch einfacher nen größeren Motor einzubauen oder?
Ich meine jetzt wegen der Schadstoffklasse.
Für die zulässige Schadstoffklasse ist grundsätzlich der Tag der Erstzulassung entscheidend und nicht der Motor, den du drin hast. Manchmal zieren sie sich bei einer "Verschlechterung", damit muss man rechnen. Dann woanders hinfahren.