12.02.2014, 17:37
(11.02.2014, 17:36)Broadcasttechniker schrieb: Für mich ist maßgeblich was der TÜV in Köln sagt.
Erläuternd sollte man hinzufügen, dass TÜV-Abnahmen nicht ortsgebunden sind. Man kann zu jedem aaS mit Vollbefugnis im ganzen Bundesgebiet fahren und sein Fahrzeug abnehmen lassen. In Hessen gibt es Besonderheiten, aber grundsätzlich gilt das auch dort. Werden Ausnahmegenehmigungen gebraucht, kann es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben. Manche erteilen sie, andere nicht. Das kann man ausnutzen, wenn man das Fahrzeug dann kurz in einem anderen Bundesland zulässt, das die Ausnahme genehmigt. IdR werden erteilte Ausnahmegenehmigungen auch bei Ummeldung vom neuen Bundesland anerkannt.
(11.02.2014, 16:09)BlackRacer schrieb: Kann ich mir einen von den Grünen holen und die Karosserie mit meinem 93er tauschen und mir da wieder den C3G einbauen und brauch auch keine Airbags?
Sowas nennt man "Instandsetzung unter Verwendung gebrauchten Rahmens mit durchkreuzter Fahrgestellnummer xxxxx".
Wenn sich ein (teures) Auto überschlagen hat, kann die Werkstatt auch eine neue Rohkarosse (ohne Fahrgestellnummer) einbauen. Dann wird eingetragen "Instandgesetzt mit neuem Rahmen, VIN neu eingeschlagen"