10.02.2014, 18:24
Gab mal ein Gerichtsurteil,
wenn iich mich erinnere in einer ADAC Zeitschrift
Da wurde das vom GEricht so ausgelegt, wenn reperaturen am Fahrzeugrahmen / Tragenden Teilen/ Sicherheitssystem vorgenommen werden, zählt dies als unfallwagen.
Theoretisch würde das heissen: Wenn ich frontal mittig die Stosstange schrotte, oder Mittig die hecklappe, oder wie die hier dargestellte türe, ohne das am Rahmen was verzogen ist, oder ohne das airbags ausgelöst haben, zählt er nicht als unfaller.
ich würde mir wegen der Türe keine sorgen machen, wenn du ne neue bekommst, und nen fähigen lacker daran setzt, wird kein gutachter der Welt da was feststellen.
Ausserdem brauchst keine bauchschmerzen haben, denn die neue Tür ist zu 100% gleich der alten.
wenn iich mich erinnere in einer ADAC Zeitschrift
Da wurde das vom GEricht so ausgelegt, wenn reperaturen am Fahrzeugrahmen / Tragenden Teilen/ Sicherheitssystem vorgenommen werden, zählt dies als unfallwagen.
Theoretisch würde das heissen: Wenn ich frontal mittig die Stosstange schrotte, oder Mittig die hecklappe, oder wie die hier dargestellte türe, ohne das am Rahmen was verzogen ist, oder ohne das airbags ausgelöst haben, zählt er nicht als unfaller.
ich würde mir wegen der Türe keine sorgen machen, wenn du ne neue bekommst, und nen fähigen lacker daran setzt, wird kein gutachter der Welt da was feststellen.
Ausserdem brauchst keine bauchschmerzen haben, denn die neue Tür ist zu 100% gleich der alten.
- SQ - only Dreams r nice`r