27.07.2013, 16:00
(26.07.2013, 19:52)dragomir schrieb: Da mit solchen Rückleuchten die Betrieberlaubnis deines Wagens erlischt, fährst du dann gleichzeitig ohne Versicherungsschutz - im Falle eines Unfalls kann es dich dann richtig teuer zu stehen kommen!
Totaler Blödsinn


Gruß
Patrick
Patrick