30.05.2013, 10:07
Du kannst es aus dem Grund schon mal nicht, weil Dir der TÜV das nicht austrägt. Was man einmal im Auto hatte (und damit die KBA Zulassung bekommen hat), kann man nicht wieder entfernen.
Jetzt kommen zwar wieder einige andere, die behaupten das Gegenteil, das ist aber alles so 'ne schöne Grauzone...
Jetzt kommen zwar wieder einige andere, die behaupten das Gegenteil, das ist aber alles so 'ne schöne Grauzone...
Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!