22.05.2013, 16:44
(22.05.2013, 13:02)9eor9 schrieb: @ Hausen:
Diese ABE nützt nichts, wenn das umgerüstete Auto wegen späterer Erstzulassung mit einem Fahrerairbag ausgerüstet sein muss.
Da kann ich mit Freude drüber lachen.
Beispiel, es gibt Twingo´s mit Airbag und es gibt Twingo´s ohne Airbag und da kommt der § 21 beim TÜV hinzu der das so möglich macht. Ist nicht mein erster Wagen mit Airbag wo auf nicht Airbag umgebaut wurde.
Grüßle