22.05.2013, 13:02
Das Problem ist vielschichtiger. Zum einen gibt es vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene Airbags. Das wiederum hängt vom Baujahr ab.
Die Stilllegung von Airbags wird schwieriger, wenn das Steuergerät auch noch andere Airbags versorgt. Dann muss ein "Dummy" eingebaut werden, das ist idR ein Widerstand. So was gibt es auf eBay. Dieser Eingriff in das Airbagsystem ist aber eintragungspflichtig.
Es gibt Hersteller, die keine Freigaben für den Ausbau von Airbags geben. Ggf muss man ein anderes Airbagsteuergerät einbauen. Für dieses muss man die Verwendbarkeit aber beweisen können, was sehr schwer werden kann.
Möglicherweise gibt es diese Dummys von Sportsitzherstellern, die eine ABE für Ihre Sitze haben, die die Airbagumrüstung mit enthält. So wäre es möglich, das Steuergerät auf diese Weise legal zu täuschen. Es müsste dann der Sportsitz und die Airbagumrüstung auf Basis der ABE für den (anderen) Sportsitz getrennt eingetragen werden.
@ Hausen:
Diese ABE nützt nichts, wenn das umgerüstete Auto wegen späterer Erstzulassung mit einem Fahrerairbag ausgerüstet sein muss.
Die Stilllegung von Airbags wird schwieriger, wenn das Steuergerät auch noch andere Airbags versorgt. Dann muss ein "Dummy" eingebaut werden, das ist idR ein Widerstand. So was gibt es auf eBay. Dieser Eingriff in das Airbagsystem ist aber eintragungspflichtig.
Es gibt Hersteller, die keine Freigaben für den Ausbau von Airbags geben. Ggf muss man ein anderes Airbagsteuergerät einbauen. Für dieses muss man die Verwendbarkeit aber beweisen können, was sehr schwer werden kann.
Möglicherweise gibt es diese Dummys von Sportsitzherstellern, die eine ABE für Ihre Sitze haben, die die Airbagumrüstung mit enthält. So wäre es möglich, das Steuergerät auf diese Weise legal zu täuschen. Es müsste dann der Sportsitz und die Airbagumrüstung auf Basis der ABE für den (anderen) Sportsitz getrennt eingetragen werden.
@ Hausen:
Diese ABE nützt nichts, wenn das umgerüstete Auto wegen späterer Erstzulassung mit einem Fahrerairbag ausgerüstet sein muss.