22.05.2013, 11:49
<----- Nord Mann Hahaha ......jetzt also auch hier 
Wenn es auffällt, daß Airbag entfernt worden ist (z.B. dadurch, daß in der Liste der Origiinalausstattung Airbag verzeichnet ist, aber jetzt keiner mehr drin ist), dann wird ein Nachweis
verlangt, daß es eine Herstellervorschrift für den Umbau gibt und daß danach vorgegangen wurde. Das heißt, daß man sich mit der Werkstatt einigen muß, diesen Papierkram durchzuziehen. Zum TÜV oder zur Eintragungsstelle muß man nicht, und wie teuer es wird, hängt nur von der Werkstatt ab.

Wenn es auffällt, daß Airbag entfernt worden ist (z.B. dadurch, daß in der Liste der Origiinalausstattung Airbag verzeichnet ist, aber jetzt keiner mehr drin ist), dann wird ein Nachweis
verlangt, daß es eine Herstellervorschrift für den Umbau gibt und daß danach vorgegangen wurde. Das heißt, daß man sich mit der Werkstatt einigen muß, diesen Papierkram durchzuziehen. Zum TÜV oder zur Eintragungsstelle muß man nicht, und wie teuer es wird, hängt nur von der Werkstatt ab.