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Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV?
#28
Du denkst zu klar. Der TÜV denkt anders.
Es geht ihnen darum, dass die EG-Richtlinien eingehalten werden müssen. Dafür braucht man eine EMV-Prüfung. Wenn diese nicht vorliegt, ist die Elektronikbastelei illegal. Sie verstößt möglicherweise gegen §§ 19, 30. Das sind abstrakte Paragraphen, die eine Gefährdung verbieten.
Eine mögliche Brandgefahr ist eine solche Gefährdung. Sie gilt als nicht vorhanden, wenn die EMV-Prüfung vorliegt.
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RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - von 9eor9 - 07.03.2013, 23:09

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