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Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV?
#26
(06.03.2013, 22:32)Kampfkuchen schrieb: Sofern für die einzubauenden LEDs keine entsprechende EMV-Prüfung vorliegt ist eine Verwendung strenggenommen nicht zulässig.




Wie sinnlos, LEDs die das Fahrzeug, Passagiere und die Umwelt gefährden könnten.
Nun ja, man kann es umgehen, wenn man sie abschaltet, wenn die Zündung eingeschaltet wird.


Wer redet denn von Umwelt- oder Passagiergefaehrdung? Bei EMV geht es um die Beeinflussung durch Stoersignale im Netz (wie es zum Beispiel bei Schaltnetzteilen der Fall ist)
Sinnlos ist es dennoch, da eine LED wohl kaum elektromagnetische Stoerungen im Stromnetz erzeugt... Naja. Denke hierbei dreht es sich wohl eher um die Vorschaltgeraete, die durch PWM durchaus Stoerungen mit sich bringen koennen.


Leider nicht, denn sonst könnte man es ja noch begreifen, allerdings nicht bei einer LED.
Denen geht es zB auch um eine mögliche Brandgefährdung bei einer nicht (EMV) geprüften Elektronikinstallation. Diese verstößt dann gegen §19 und §30. Embarassed
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RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - von 9eor9 - 07.03.2013, 22:50

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