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Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV?
#22
(05.03.2013, 17:44)Kampfkuchen schrieb: Sofern für die einzubauenden LEDs keine entsprechende EMV-Prüfung vorliegt ist eine Verwendung strenggenommen nicht zulässig.

Wie sinnlos, LEDs die das Fahrzeug, Passagiere und die Umwelt gefährden könnten.
Nun ja, man kann es umgehen, wenn man sie abschaltet, wenn die Zündung eingeschaltet wird.
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RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - von 9eor9 - 06.03.2013, 22:12

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