29.01.2013, 22:04
Es reicht vermutlich, wenn die Sitze eingetragen sind. Die Airbags brauchst du dann eher nicht extra austragen zu lassen. Dieses Fass würde ich evtl. gar nicht erst aufmachen. Vorher solltest du prüfen, ob Seitenairbags vorgeschrieben sind bei deinem Auto.
Du könntest auch zunächst zum TÜV fahren mit Twingositzen (geliehen oder vom Schrott), die keine Seitenairbags haben. Die Airbagkontrolle überlisten mit 2,2k Widerständen.
Du könntest auch zunächst zum TÜV fahren mit Twingositzen (geliehen oder vom Schrott), die keine Seitenairbags haben. Die Airbagkontrolle überlisten mit 2,2k Widerständen.