31.12.2012, 18:23
(31.12.2012, 16:36)TobY87 schrieb: "Besser nachhelfen und anderen Tacho einbauen oder 10.000 draufdrehen."Ich wollte damit sagen, dass darin kein Betrugs- und Schädigungspotential enthalten ist.
was wolltest du gerade sagen?
Also gut, dann nennen wir es so:
Fahr nicht zum TÜV mit einem Auto, das 6 Jahre alt ist und nur 5 km auf dem Tacho hat, wenn du es als Gebrauchtfahrzeug (mit möglicherweise amtlich geschätzter Erstzulassung am 1.7. des nachgewiesenen Baujahres) zugelassen haben willst, wenn dieses Fahrzeug nicht nachweisbar den allerneuesten Bauvorschriften entspricht. Ein solches Fahrzeug solltest du nicht kaufen. Bitte den Verkäufer, dass er vor der Fahrzeugübergabe noch 5-10.000 km damit fährt und das auch in den Kaufvertrag einträgt.
Außerdem......, das StVG gilt nicht in Pristina.......
Edit:
In Holland ist die in D seit 2005 verbotene Tachodreherei in eingebautem Zustand (sonst nennt man es Reparatur) noch legal. Einfach googeln und nach Venlo fahren.....
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