31.12.2012, 15:59
(31.12.2012, 11:42)TobY87 schrieb: er meinte wohl den Teil mit der Tachomanipulation
/edit
um nicht den Thread mit Off Topic zuzuspamen:
lies und verstehe bitte das StVG!
ob du das als verwerflich ansiehst oder nicht interessiert den Gesetzgeber nicht
und jetzt wieder back2topic
// Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels (vgl. Protokoll der 182. Sitzung des Deutschen Bundestags, 15. Wahlperiode, S. 17245 A; Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrats, S. 287 B) und ist im Hinblick auf diesen Regelungszweck auszulegen. //
Auszug aus: BVerfG
Az.: 2 BvR 1589/05
Beschluss vom 09.05.2006
Betrug setzt Schädigung oder Absicht zur Schädigung voraus. Die ist regelmäßig gegeben, wenn der Tacho zurückgedreht wird. Zeigt er mehr an, fehlt diese Schädigungsabsicht und der Schaden.
Mein Tacho zeigt zB zuviel an, weil ich Intras fahre, die ohne Speedohealer eingetragen wurden, mittlerweile bestimmt 10.000 km........