08.09.2012, 12:53
(08.09.2012, 09:10)oli_ver schrieb: Da müssen Schallsensoren an die Hinterachse für die automatische LWR und eine Scheinwerferreinigungsanlage + größerer Wischwassertank und Hochdruck pumpe... und legal ist es dann trotzdem noch nicht. Wurde ja kürzlich hör wieder geschrieben. Geiles Licht, aber sehr gefährlich... Wer nicht hören will muss fühlen, ich sag da jetzt garnichts mehr zu in Zukunft...
gut das mit dem größeren Wischwassertank und Hochdruckpumpe ist jetzt nicht so zwingend notwenig.
Ein arbeitskolege hat sich xenon in seinen vw T5 eingebaut mit allem drum und dran und es auch eingetragen bekommen und er hatte auch nur ein T stück zwischen den wischwasser schlauch getan und damit die Scheinwerferreinigungsanlage versorgt.
Tüv meinte nichts dagegen zu haben.
Gibt hier aber auch welche die in ihren alten b corsa xenon einbauen und keine scheinwerferreinigungsanlage zu haben & trotzdem haben sie es eingetragen bekommen o.O
das ist das was mich hier jedenfals immer wundert.