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LED Wechselleuchtmittel MIT Zulassung
#5
Bei der Innenraumleuchte ist das auch kein Problem, da sie nicht in den Geltungsbreich der Stvo fällt, ausser diese scheint so hell nach außen, das sie das Erscheinungsbild des Autos verändert. Ist aber eher selten der Fall.

Normal dürfte man die Kennzeichenleuchte auch mit einer LED austatten, da es sich um eine lichttechnische Veränderung handelt. Aber wenn keiner so genau hinschaut, ist es doch ok.
Kann mir gut vorstellen, das die nicht so genau hinschauen, da es sich ja nicht um eine Signalanlage des Autos handelt.
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RE: LED Wechselleuchtmittel MIT Zulassung - von C06Toujours - 18.06.2012, 18:02

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