19.02.2012, 17:56
Zahle nichts wenn es keine eindeutige Rechnungsforderung dafür gibt!
Zahlungsaufforderungen nach der erstellung eines KVs müssen nicht gezahlt werden sondern die Werkstatt muss vor der erstellung auf den Kostenpunkt Hinweisen!
Eine KV kostet im normalfalle nichts wenn du den Wagen in der Werkstatt hinterher Reparieren lässt,ansonsten sind die kosten je nach Werstatt zw.20-80.- Euro durchaus möglich.Von 120.- habe ich noch nie gehört..denn das ist pure Abzocke!
Dein weg wird sein zum Anwaltund auf Schadensersatz(Benzin)klagen und wegen des Verdachts auf Betrug.
Wenn es so ist wie du schilderst und allesnachweisen kanns hast du schon gewonnen.
*Angaben ohne Gewähr^^*
Zahlungsaufforderungen nach der erstellung eines KVs müssen nicht gezahlt werden sondern die Werkstatt muss vor der erstellung auf den Kostenpunkt Hinweisen!
Eine KV kostet im normalfalle nichts wenn du den Wagen in der Werkstatt hinterher Reparieren lässt,ansonsten sind die kosten je nach Werstatt zw.20-80.- Euro durchaus möglich.Von 120.- habe ich noch nie gehört..denn das ist pure Abzocke!
Dein weg wird sein zum Anwaltund auf Schadensersatz(Benzin)klagen und wegen des Verdachts auf Betrug.
Wenn es so ist wie du schilderst und allesnachweisen kanns hast du schon gewonnen.
*Angaben ohne Gewähr^^*