16.02.2012, 21:36
(16.02.2012, 21:08)Muchi schrieb: Steht jedenfalls in der ABE unter Anlage 7
Also was du da hast ist ein Teilegutachten und keine ABE.
Bei einer ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) kann man ohne Veränderungen am PKW das Anbau/Zubehörteil am PKW montieren. Die ABE ist dann mitzuführen.
Bei einem Teilegutachten müssen die aufgelisteten Punkte berücksichtigt werden ggf. so geändert werden. Dieses muss dann beim TÜv o.ä. abgenommen und eingetragen werden.
tue dir das bitte mit ATU nicht an!!! Da bezahlst du dich dumm und dämlich... für etwas was man so auch wesentlich günstiger und besser bekommt! Allein schon das die nicht gerafft haben, dass das ein Teilegutachten ist , ist mir unverständlich!
Ich bin nicht klein, sondern Platzsparend 
