(24.05.2011, 19:37)DW154GT schrieb: Ich war beim TÜV und hab nachgefragt und der hat mir gesagt jede Veränderung an der Rückleuchte, auch wenn sie das Leuchtbild nicht beeinflusst, ist verboten. Find ich zwar total unsinnig weils ja für den Straßenverkehr keine Unterschied macht, aber man darf sie halt nicht abändern. Wobei ich glaub dass bei ner Kontrolle die Polizei da nix sagen würde..
ich glaube da hat manch einer eindeutig verbotenes an seinem Gefährt wo auch auffällt... smile
![[Bild: twingo-17130844-Ka8.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2012/05/twingo-17130844-Ka8.jpg)
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Ich glaub ich hab Tinnitus in den Augen... sehe nur Pfeifen!
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