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Nicht vorhandener Heckwischer als erheblicher Mangel bei der HU
#22
@PvW

Was du schreibst über ABE, Stillegung und sogenannte Ahnung stimmt so nicht.
Ein Polizist, der ein Fahrzeug wegen eines fehlenden Heckwischers stillegt, hat nämlich keine "Ahnung" , sondern macht sich vielmehr bzw seinen Arbeitgeber ggf sogar schadenersatzpflichtig.

Nicht jede Veränderung am Fahrzeug bringt die ABE zum Erlöschen. Es gibt zB Gerichtsurteile, die so etwas bestätigen bei Fahrzeugen ohne Stoßstange.
Bei näherer Untersuchung wurde das Erlöschen der ABE verneint, solange die Kennzeichenbeleuchtung noch vorhanden war und keine scharfen Kanten, Löcher oder andere Problemzonen auftraten.

Deine orthodoxe Sichtweise zeugt nicht von der Überahnung, offensichtlich fehlt dir die Erfahrung in entprechendem Maße.

Dass es Polizisten und Prüfer gibt, die über die Stränge schlagen, steht außer Frage. Ich selbst habe jahrelang Motorräder extremst umgebaut und getüvt und kann daher sagen, dass es eben oft Wichtigtuerei und Unkenntnis ist, die solche extremen Sichtweisen hervorbringt. Das kann man dann nicht als die bessere Sachkenntnis ansehen.Confused
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RE: Nicht vorhandener Heckwischer als erheblicher Mangel bei der HU - von 9eor9 - 13.04.2011, 08:22

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