30.03.2011, 20:09
Also so aus der Ferne klingt das komisch ......
würde mal sagen, der Verkäufer des Fahrzeugs soll den Brief als verloren melden gehn, dann wenn das soweit ok ist kannst du das Fahrzeug kaufen ...
wer die Kosten übernehmen soll könnt ihr ja untereinander abklären ...
Verlusterklärung muß eh der alte Eigentümer machen ....
und vorher kein Geld rausrücken ... sicherheitshalber
würde mal sagen, der Verkäufer des Fahrzeugs soll den Brief als verloren melden gehn, dann wenn das soweit ok ist kannst du das Fahrzeug kaufen ...
wer die Kosten übernehmen soll könnt ihr ja untereinander abklären ...
Verlusterklärung muß eh der alte Eigentümer machen ....
und vorher kein Geld rausrücken ... sicherheitshalber
tschüss,
Harald_K
Harald_K