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Hi Leute,
erstmall Hallo da ich neu im Forum bin. Hab mir nen 98er Twingo in Weiß zugelegt. Er hat zuletzt im Oktober 2009 die HU/AU Prüfung erfolgreich bestanden.
Jetzt will ich ihn zulassen und stelle mir die Frage ob ich die Au-Bescheinigung brauche. Ich habe die HU und die AU habe ich leider nicht dazu bekommen. Der Verkäufer meinte es wäre ohne möglich. Was denkt Ihr und hat da jemand Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Münster?
Grüße
René
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Noch ist noch nichts verloren. Ich habe erstmal nur ne Anzahlung geleistet und bezahle den Rest bei Abholung d.h. kann ich da noch einwirken. Rufe aber gleich mal bei der Zulassungsstelle an. Danke für die ausführliche Antwort
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Also wenn TÜV nach 1/2010 gemacht wurde, gibt es keine AU Bescheinigung nicht mehr.
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Hab eben erfahren,daß ich die Bescheinigung nicht brauche, auch wenn der Tüv aus 10/09 ist...
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Nee das hat mir die Zulassungsstelle gesagt...
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ich weiß nur in berlin ist das so.
keine Tüv Pappiere keine ummeldung
Rechtschreibfehler sind absicht und ihr dürft sie behalten ^^
ick bin Berlin und ick darf das
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Also als Erfahrungsbericht kann ich erstmal wiedergeben, dass man die hu-Papiere braucht, aber die au nicht
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Es ist fein, dass deine Zulassungsstelle Fehler zu deinen Gunsten macht. Vielleicht haben Sie ja ausnahmsweise auch alleine die Plakette als Nachweis anerkannt. Das mag Ermessensspielraum sein. Eine weitere Möglichkeit ist die, dass die AU von 2009 noch im Computer der Zulassungsstelle gespeichert war, weil bei Anmeldung des Kfz auf den Vorbesitzer eben dieser besagte Zettel vorgelegen hat.
Die aktuelle Regelung seit 1/2010 ist so, dass der TÜV mit seiner Plakette bzw. einem Prüfergebnis "OHNE MÄNGEL" bescheinigt, dass die AU vorgelegen hat oder bestanden wurde. Daher braucht sie die Zulassungsstelle nicht mehr.