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Zulassung ohne AU
#1
Hi Leute,

erstmall Hallo da ich neu im Forum bin. Hab mir nen 98er Twingo in Weiß zugelegt. Er hat zuletzt im Oktober 2009 die HU/AU Prüfung erfolgreich bestanden.

Jetzt will ich ihn zulassen und stelle mir die Frage ob ich die Au-Bescheinigung brauche. Ich habe die HU und die AU habe ich leider nicht dazu bekommen. Der Verkäufer meinte es wäre ohne möglich. Was denkt Ihr und hat da jemand Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Münster?

Grüße
René
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#2
Hallo René,

erst mal Herzlich Willkommen hier ...

So wie ich die Dinge sehe, kannst Du heutzutage eine Zulassung ohne AU vergessen ...

Und wenn der Verkäufer Dir so etwas erzählt hat, dann hat er Dich schlicht und einfach vera ... Na was wohl? Smile

Gewerblicher Kaufvertrag, also Gewährleistung wäre ein Lösungsansatz ...

Ein alternativer Lösungsansatz wäre, sich darum zu kümmern, warum Dein Twingo keine AU bekommen hat ... Rolling Eyes

Gruss
Klaus
Authentique Phase 2 - D7F F702 - a. d. v id. dec. MCMXCVIII
Galaxy Phase 1 - C3G A700 - id. iun. MCMXCIV
Heide-Twingos
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#3
Noch ist noch nichts verloren. Ich habe erstmal nur ne Anzahlung geleistet und bezahle den Rest bei Abholung d.h. kann ich da noch einwirken. Rufe aber gleich mal bei der Zulassungsstelle an. Danke für die ausführliche Antwort
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#4
Also wenn TÜV nach 1/2010 gemacht wurde, gibt es keine AU Bescheinigung nicht mehr.
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#5
Hab eben erfahren,daß ich die Bescheinigung nicht brauche, auch wenn der Tüv aus 10/09 ist...
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#6
(07.02.2011, 13:19)rene82 schrieb: Hab eben erfahren,daß ich die Bescheinigung nicht brauche, auch wenn der Tüv aus 10/09 ist...

Das hat dir aber nicht der Händler gesagt - oder?
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#7
Nee das hat mir die Zulassungsstelle gesagt...
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#8
ich weiß nur in berlin ist das so.

keine Tüv Pappiere keine ummeldung
Rechtschreibfehler sind absicht und ihr dürft sie behalten ^^
ick bin Berlin und ick darf das
Twisted EvilTwisted Evil

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#9
Also als Erfahrungsbericht kann ich erstmal wiedergeben, dass man die hu-Papiere braucht, aber die au nicht
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#10
(12.02.2011, 12:36)rene82 schrieb: Also als Erfahrungsbericht kann ich erstmal wiedergeben, dass man die hu-Papiere braucht, aber die au nicht

Schau an - man lernt doch tatsächlich nicht aus ... Very Happy

Gruss
Klaus
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Heide-Twingos
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#11
Es ist fein, dass deine Zulassungsstelle Fehler zu deinen Gunsten macht. Vielleicht haben Sie ja ausnahmsweise auch alleine die Plakette als Nachweis anerkannt. Das mag Ermessensspielraum sein. Eine weitere Möglichkeit ist die, dass die AU von 2009 noch im Computer der Zulassungsstelle gespeichert war, weil bei Anmeldung des Kfz auf den Vorbesitzer eben dieser besagte Zettel vorgelegen hat.

Die aktuelle Regelung seit 1/2010 ist so, dass der TÜV mit seiner Plakette bzw. einem Prüfergebnis "OHNE MÄNGEL" bescheinigt, dass die AU vorgelegen hat oder bestanden wurde. Daher braucht sie die Zulassungsstelle nicht mehr.
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