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Zulassung - hummel - 30.03.2011 Hallo erstmal, ich hatte zuvor ein Wohnmobil das sich als Groschengrab herausstellte, aber andere Geschichte. jetzt bräuchte ich mal eure Hilfe, nach langer Suche und suchanfrage hier im Forum habe ich einen putzigen twingo gefunden. aber der Vorbesitzer findet den Fahrzeugbrief nicht , ich glaube heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil 2. haben tue ich Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den alten, als ungültigen Fahrzeugbrief + Hauptuntersuchung von der DEKRA aber auch ohne Abgasuntersuchungsbericht Untersuchungsbericht steht nächste HU fällig Oktober 2012. wie bekomme ich jetzt den Twingo ohne AU Bescheinigung und vor allem ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 umgemeldet?? lieben Dank RE: Zulassung - TobY87 - 30.03.2011 http://www.helpster.de/kfz-brief-verloren-was-tun_17377#zur-anleitung darum hätte sich der Vorbesitzer kümmern müssen, bzw muss er immernoch RE: Zulassung - hummel - 30.03.2011 herzlichen Dank toby, für den Link! also müsste ich, Aufbietungsverfahren, ca. 8 Wochen warten?????? muss das der Verkäufer in die Wege leiten?? wie ist das mit der Versicherung, kann dem Verkäufer ja nicht zumuten, daß ich solange mit seiner Versicherung fahre? MfG hummel RE: Zulassung - TobY87 - 30.03.2011 am Besten wendest du dich mal an deine KFZ Zulassungsbehörde http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_KFZ-Zulassung?OpenDocument die können dir am Telefon am Besten sagen was sie brauchen RE: Zulassung - Sonny1982 - 30.03.2011 Hey hummel, es gibts keine Abgasuntersuchungsbericht mehr !! Es muss im Tüvbericht stehen , ob bestanden oder nicht ![]() Und du kannst mit Vorbesitzer neuen Brief beantragen oder er soll es selber beantragen dauert aber paar wochen war bei mir der fall. RE: Zulassung - hummel - 30.03.2011 ja, TÜV bis fällig oktober 2012 AU und Brief findet Verkäufer nicht mehr nur alten ungültigen, im Schein steht nächste HU Okt. 2012 RE: Zulassung - Harald_K - 30.03.2011 Also so aus der Ferne klingt das komisch ...... würde mal sagen, der Verkäufer des Fahrzeugs soll den Brief als verloren melden gehn, dann wenn das soweit ok ist kannst du das Fahrzeug kaufen ... wer die Kosten übernehmen soll könnt ihr ja untereinander abklären ... Verlusterklärung muß eh der alte Eigentümer machen .... und vorher kein Geld rausrücken ... sicherheitshalber |