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Zulassung - hummel - 30.03.2011

Hallo erstmal,
ich hatte zuvor ein Wohnmobil das sich als Groschengrab herausstellte, aber andere Geschichte.

jetzt bräuchte ich mal eure Hilfe, nach langer Suche und suchanfrage hier im Forum habe ich einen putzigen twingo gefunden.

aber der Vorbesitzer findet den Fahrzeugbrief nicht , ich glaube heißt heute
Zulassungsbescheinigung Teil 2.

haben tue ich Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den alten, als ungültigen Fahrzeugbrief + Hauptuntersuchung von der DEKRA aber auch ohne
Abgasuntersuchungsbericht

Untersuchungsbericht steht nächste HU fällig Oktober 2012.

wie bekomme ich jetzt den Twingo ohne AU Bescheinigung und vor allem
ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 umgemeldet??

lieben Dank


RE: Zulassung - TobY87 - 30.03.2011

http://www.helpster.de/kfz-brief-verloren-was-tun_17377#zur-anleitung
darum hätte sich der Vorbesitzer kümmern müssen, bzw muss er immernoch


RE: Zulassung - hummel - 30.03.2011

herzlichen Dank toby,

für den Link!

also müsste ich, Aufbietungsverfahren, ca. 8 Wochen warten??????

muss das der Verkäufer in die Wege leiten??

wie ist das mit der Versicherung, kann dem Verkäufer ja nicht zumuten,
daß ich solange mit seiner Versicherung fahre?

MfG
hummel


RE: Zulassung - TobY87 - 30.03.2011

am Besten wendest du dich mal an deine KFZ Zulassungsbehörde
http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_KFZ-Zulassung?OpenDocument
die können dir am Telefon am Besten sagen was sie brauchen


RE: Zulassung - Sonny1982 - 30.03.2011

Hey hummel,
es gibts keine Abgasuntersuchungsbericht mehr !!
Es muss im Tüvbericht stehen , ob bestanden oder nicht Wink

Und du kannst mit Vorbesitzer neuen Brief beantragen oder er soll es selber beantragen dauert aber paar wochen
war bei mir der fall.


RE: Zulassung - hummel - 30.03.2011

ja, TÜV bis fällig oktober 2012 AU und Brief findet Verkäufer nicht mehr

nur alten ungültigen, im Schein steht nächste HU Okt. 2012


RE: Zulassung - Harald_K - 30.03.2011

Also so aus der Ferne klingt das komisch ......

würde mal sagen, der Verkäufer des Fahrzeugs soll den Brief als verloren melden gehn, dann wenn das soweit ok ist kannst du das Fahrzeug kaufen ...

wer die Kosten übernehmen soll könnt ihr ja untereinander abklären ...

Verlusterklärung muß eh der alte Eigentümer machen ....

und vorher kein Geld rausrücken ... sicherheitshalber