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Rechtslage
#2
Herzlich Willkommen!

Du kannst alles anbringen was dein Herz begehrt - solange es wärend der Fahrt aus ist.
Heißt wenn es an ist wenn du stehst und dein Motor darf dein Auto leuchten wie nen Weihnachtsbaum Razz

Um deine Frage nochmal klar zu beantworten:
Meines Wissens nach Ja, solange dies über die Innenraumbeleuchtung geschaltet ist.

Wenn jemand es noch genauer definieren kann her damit, ich hab nämlich auch vor mir die Erleuchtung in mein Auto zu holen Razz
Gruß
Kevin

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Rechtslage - von 3ster Bastard - 24.10.2010, 17:16
RE: Rechtslage - von kavin91 - 24.10.2010, 18:29
RE: Rechtslage - von feuerstein - 24.10.2010, 19:04
RE: Rechtslage - von 3ster Bastard - 24.10.2010, 21:45

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