Das Twingoforum...
Rechtslage - Druckversion

+- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de)
+-- Forum: Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-54.html)
+--- Forum: Innenraum - Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-52.html)
+--- Thema: Rechtslage (/thread-14132.html)



Rechtslage - 3ster Bastard - 24.10.2010

Hallo liebe Forenuser

Ich bin neu hier und habe seit kurzem einen 2001er Initiale
Nun habe ich die Frage was an innenraumbeleuchtung (zusätzlich)
erlaubt ist. ich würde gerne Spots in blau an die türverkleidung anbringen die mit der Innenraumbeleuchtung geschalten wird und während der Fahrt aus ist.

die Eigentliche Frage: ist das rechtlich erlaubt?


RE: Rechtslage - kavin91 - 24.10.2010

Herzlich Willkommen!

Du kannst alles anbringen was dein Herz begehrt - solange es wärend der Fahrt aus ist.
Heißt wenn es an ist wenn du stehst und dein Motor darf dein Auto leuchten wie nen Weihnachtsbaum Razz

Um deine Frage nochmal klar zu beantworten:
Meines Wissens nach Ja, solange dies über die Innenraumbeleuchtung geschaltet ist.

Wenn jemand es noch genauer definieren kann her damit, ich hab nämlich auch vor mir die Erleuchtung in mein Auto zu holen Razz


RE: Rechtslage - feuerstein - 24.10.2010

Es darf im Auto Leuchten was will! Nur darf bei der Fahrt dich und andere Verkehrsteilnehmer nicht irritieren oder stören/blenden.



RE: Rechtslage - 3ster Bastard - 24.10.2010

schonmal vielen dank für die schnellen antworten

ich werde die Spots einbauen ( so wie bei Benz diese positions lichter) und ich mach dann auch Fotos.

Liebe grüße