17.09.2010, 12:36
???
ich würde den so nicht abnehmen, und wenn doch mit einem kräftigen Abschlag.
Und selbst wenn die ZV wieder geht, würde ich den Mangel nochmals schriftlich erwähnen.
Wenn der nämlich wieder auftreten sollte (z.B. wegen durchgescheuertem Kabel) dann kann der Verkäuferspäter nicht behaupten, das Auto sei bei Übergabe mängelfrei gewesen, der Defekt erst später eingetreten.
ich würde den so nicht abnehmen, und wenn doch mit einem kräftigen Abschlag.
Und selbst wenn die ZV wieder geht, würde ich den Mangel nochmals schriftlich erwähnen.
Wenn der nämlich wieder auftreten sollte (z.B. wegen durchgescheuertem Kabel) dann kann der Verkäuferspäter nicht behaupten, das Auto sei bei Übergabe mängelfrei gewesen, der Defekt erst später eingetreten.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen