07.08.2010, 20:04
Tja das ist die Frage.
Ich habe mir gedacht, wenn ich weiß von welchem Fahrzeug der Brenner ist und wie man diesen in die Klarglas Scheiwerfer einbaut. Könnte man diese auch TÜV gerecht machen.
Wenn die Leuchten innerhalb der Scheinwerfer einstellbar sind und mit der LWR verbunden sind, könnte der TÜV auch sein Ok geben,oder?
Oder bin ich zu Naiv ?
Ich habe mir gedacht, wenn ich weiß von welchem Fahrzeug der Brenner ist und wie man diesen in die Klarglas Scheiwerfer einbaut. Könnte man diese auch TÜV gerecht machen.
Wenn die Leuchten innerhalb der Scheinwerfer einstellbar sind und mit der LWR verbunden sind, könnte der TÜV auch sein Ok geben,oder?
Oder bin ich zu Naiv ?