03.06.2010, 13:44
Leider ist es nicht ganz so einfach. Die Sache mit der Beweislast stimmt soweit auch nur bei gewerblichen Käufen (bei Gegenständen, die der gesetzlichen Garantie bzw. Gewährleistung unterliegen tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein = es wird nach 6 Monaten grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Mangel nicht zuvor bestanden hat und der Käufer beweisen muss, dass es doch so war). Da hier aber ein Privatverkauf vorliegt, ist kommt die "Beweislastumkehr" nicht zum Tragen. Hier geht es um bewusst falsche Angaben des Verkäufers (=Betrug).
Selbst wenn dein Kumpel über igendeine Werkstatt rausfinden sollte, dass der Wagen einen Unfall hatte, ist der Kaufvertrag genau zu lesen.
Wichtig ist, dass der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht, um deinen Kumpel zu täuschen. Sollte also irgendwo im Kaufvertrag z. B. das Wort "Bastlerfahrzeug" auftauchen oder doch das Kreuz bei "unfallfrei" nicht gesetzt worden sein, sieht es schlecht aus.
Verjährt dürfte die ganze Sache noch nicht sein, denn die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Umstand bekannt wird, dass der Wagen nicht unfallfrei ist und das späte Bekanntwerden nicht auf Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen ist.
Sollte es einen wirklich Beweis dafür geben, dass der Wagen doch nicht unfallfrei ist, wird vielleicht ein Gutachten helfen können (wichtig: es muss ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sein, damit das Gutachten im Zweifel vor Gericht stand hält). Aus dem Gutachten muss klar hervorgehen, dass der Wagen nicht während der Besitzzeit deines Kollegen einen Unfall hatte und da wird es wieder schwer. Gutachter können im Regelfall nur feststellen, dass es sich um einen "älteren" Vorschaden handelt, ohne, dass sie ein genaues Datum angeben können (wie auch).
Das Ganze ist - ohne jetzt einen rechtlichen Aufsatz darüber schreiben zu wollen - nicht so einfach.
Selbst wenn dein Kumpel über igendeine Werkstatt rausfinden sollte, dass der Wagen einen Unfall hatte, ist der Kaufvertrag genau zu lesen.
Wichtig ist, dass der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht, um deinen Kumpel zu täuschen. Sollte also irgendwo im Kaufvertrag z. B. das Wort "Bastlerfahrzeug" auftauchen oder doch das Kreuz bei "unfallfrei" nicht gesetzt worden sein, sieht es schlecht aus.
Verjährt dürfte die ganze Sache noch nicht sein, denn die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Umstand bekannt wird, dass der Wagen nicht unfallfrei ist und das späte Bekanntwerden nicht auf Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen ist.
Sollte es einen wirklich Beweis dafür geben, dass der Wagen doch nicht unfallfrei ist, wird vielleicht ein Gutachten helfen können (wichtig: es muss ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sein, damit das Gutachten im Zweifel vor Gericht stand hält). Aus dem Gutachten muss klar hervorgehen, dass der Wagen nicht während der Besitzzeit deines Kollegen einen Unfall hatte und da wird es wieder schwer. Gutachter können im Regelfall nur feststellen, dass es sich um einen "älteren" Vorschaden handelt, ohne, dass sie ein genaues Datum angeben können (wie auch).
Das Ganze ist - ohne jetzt einen rechtlichen Aufsatz darüber schreiben zu wollen - nicht so einfach.