03.06.2010, 12:37
Hallo,ja das liegt jetzt wahrscheinlich an der Beweislast und die liegt bei deinem Kumpel!Denn er muss beweisen das der vor dem Kauf einen Unfall hatte und dieser behoben worden ist.Ansonsten kann theoretisch auch dein Kumpel den Wagen verunfallt haben.
Wenn der Wagen von deinem Kumpel ein Scheckheft hat, dann am besten mal die Werkstatt oder Werkstätten mal anrufen wo der Wagen zur Inspektion mal war. Natürlich ist es notwendig die alten Kennzeichen zu wissen aber diese stehen ja im Brief.Die Vorbesitzer befragen nicht vergessen!
Wenn Dein Kumpel dann beweisen kann durch Dokumente vom Tüv oder Werkstätten das mal ein Unfall vor dem Kaufdatum (siehe Vertrag) bestand, dann kann er Rechtliche Schritte einleiten, ansonsten sieht es schlecht aus.
Wie schon am Anfang gesagt , dein Kumpel muss beweisen das der mögliche Unfall schon vor dem Kauf entstanden ist.
Wenn der Wagen von deinem Kumpel ein Scheckheft hat, dann am besten mal die Werkstatt oder Werkstätten mal anrufen wo der Wagen zur Inspektion mal war. Natürlich ist es notwendig die alten Kennzeichen zu wissen aber diese stehen ja im Brief.Die Vorbesitzer befragen nicht vergessen!
Wenn Dein Kumpel dann beweisen kann durch Dokumente vom Tüv oder Werkstätten das mal ein Unfall vor dem Kaufdatum (siehe Vertrag) bestand, dann kann er Rechtliche Schritte einleiten, ansonsten sieht es schlecht aus.
Wie schon am Anfang gesagt , dein Kumpel muss beweisen das der mögliche Unfall schon vor dem Kauf entstanden ist.