10.05.2010, 19:19
@nilst:
mal ganz ruhig bleiben und nicht gleich "aufregen"!
das mit dem halbwissen bist schließlich du: nur weil nichts passiert, heißt das nicht, dass die eintragung und der ganze einbau koscher sind.
weiß ja nicht was für einen luftfilter du verbaut hast, aber alleine vom baujahr her ist der offene luftfilter ohne geräuschgutachten "legal" nicht einzutragen.
das er eingetragen ist, macht wie geschrieben, natürlich alles einfacher, aber das heißt nicht, dass dir niemand was kann. wenn der wagen zu laut ist, dann ist der wagen nunmal zu laut und kann dir stillgelegt werden!
man kann mit tüv-prüfern nunmal auch glück und pech haben, dafür müssen die nicht drauf sein. manche lassen sowas durchgehen, oder wissen es nicht besser, andere schicken dich vom hof...
PS: dass du mindestens 2x im monat angehalten wirst, halte ich auch mal für ein gerücht...
mal ganz ruhig bleiben und nicht gleich "aufregen"!
das mit dem halbwissen bist schließlich du: nur weil nichts passiert, heißt das nicht, dass die eintragung und der ganze einbau koscher sind.
weiß ja nicht was für einen luftfilter du verbaut hast, aber alleine vom baujahr her ist der offene luftfilter ohne geräuschgutachten "legal" nicht einzutragen.
das er eingetragen ist, macht wie geschrieben, natürlich alles einfacher, aber das heißt nicht, dass dir niemand was kann. wenn der wagen zu laut ist, dann ist der wagen nunmal zu laut und kann dir stillgelegt werden!
man kann mit tüv-prüfern nunmal auch glück und pech haben, dafür müssen die nicht drauf sein. manche lassen sowas durchgehen, oder wissen es nicht besser, andere schicken dich vom hof...
PS: dass du mindestens 2x im monat angehalten wirst, halte ich auch mal für ein gerücht...