10.04.2010, 10:22
Die Rechtslage ist nunmal vor ein paar Jahren geändert worden und die offizielle Meldung an alle Prüfstellen rausgegangen dass das ganze nicht mehr eingetragen wird. Alle Eintragungen vor der Regelung sind davon nicht betroffen.
Kannst natürlich versuchen das ganze in Kombination per Einzelabnahme mit Geräuschmessung eintragen zu lassen... was aber je nach Prüfstelle schon mal ein paar Scheinchen kosten wird.
Weiteres Hindernis bei der Sache ist ja auch dass das Gutachten für das 57i Kit für den Twingo abgelaufen ist und nicht erneuert wurde -> das Ding ist wenn überhaupt eh eine Einzelabnahme.
Soweit zur aktuellen Lage, wenn einige Prüfer dass noch nicht mitbekommen haben ist das "Glück" für euch... aber heißer Tipp am Rande: Dann sofort in die Fahrzeugpapiere mit der Eintragung und nicht mit dem Zettel rumfahren wo das Eintragungsdatum draufsteht
Und darauf achten dass die Eintragung auch die Kombination mit der Auspuffanlage erwähnt, sonst ist das alles wertlos.
Hier wird bei Kontrollen extrem darauf geachtet!
Kannst natürlich versuchen das ganze in Kombination per Einzelabnahme mit Geräuschmessung eintragen zu lassen... was aber je nach Prüfstelle schon mal ein paar Scheinchen kosten wird.
Weiteres Hindernis bei der Sache ist ja auch dass das Gutachten für das 57i Kit für den Twingo abgelaufen ist und nicht erneuert wurde -> das Ding ist wenn überhaupt eh eine Einzelabnahme.
Soweit zur aktuellen Lage, wenn einige Prüfer dass noch nicht mitbekommen haben ist das "Glück" für euch... aber heißer Tipp am Rande: Dann sofort in die Fahrzeugpapiere mit der Eintragung und nicht mit dem Zettel rumfahren wo das Eintragungsdatum draufsteht

Hier wird bei Kontrollen extrem darauf geachtet!
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
