17.02.2010, 16:20
Zitat:Der Werkstatt-Chef sieht nicht mal ansatzweise ein, dass er evtl. irgendwas falsch gemacht hat.
Kurz und knapp, so leid es mir tut, er hat aber auch nix falsch gemacht.
1. wie Teefax schon geschrieben hat, kann man sich auf ausgemachte Preise nur berufen, wenn zuvor ein schriftlicher Kostenvoranschlag gemacht wurde und du dann anhand von diesem Kostenvoranschlag die Reparaturen durchführen lässt. Wenn man z.B. 'ner Werkstatt sagt "Mach mal", dann ist das quasi 'n Freifahrtschein, den du bezahlen musst!
2. sind die Preise für die Radbremszylinder völlig normal. Hab ich damals auch im Teilehandel bezahlt. Welche 30 Euro Radbremszylinder hast du denn gefunden im Netz? Welche von ATE oder anderen namhaften Herstellern? Ich denke nicht...
3. Versteh ich jetzt auch nicht, warum der Händler dafür gerade stehen soll, dass der Twingo Reifen drauf hat, die er eigentlich gar nicht fahren dürfte. Da hättest du schon beim Kauf drauf achten können und spätestens jetzt vor'm TÜV. Aber 13 Monate nach dem Kauf den Verkäufer dafür verantwortlich zu machen find ich ehrlich gesagt ziemlich daneben, auch wenn ich deine Lage wirklich voll versteh!!
Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!