03.02.2010, 12:24
(02.02.2010, 23:32)Chris - TFNRW schrieb: Was hast Du denn da angeklemmt?
Die Tagfahrleuchten dürfen NUR leuchten, wenn sonst kein Licht eingeschaltet ist. Weder mit Abblendlicht, noch mit Standlicht oder gar zusammen mit Nebelscheinwerfern dürfen diese Leuchten an sein.
Es gibt einige dimmbare Versionen, die als Standlicht genutzt werden dürfen. So wie es jetzt angeklemmt ist, ist es absolut nicht legal.
hab ich mit der zündung angeschlossen
hier mal die beschreibung
LED Tagfahrlicht / Positionslicht
inkl. Halterung
"mit E-Prüfzeichen"
-universal-
L=112 mm x H=24 mm x B=39 mm
LED-DayLights extrem langlebige LED´s mit sehr hoher Leuchtkraft, schlankes Design
Sicherheit mit Licht, nicht nur bei Dunkelheit!
passend für 12 Volt Bordnetz direkt an der Stromversorgung der Hauptscheinwerfer anschließen!
E-Zulassung - und Anschlusshinweise
Diese Led Tagfahrlicht / Positionslicht wird an das Scheinwerferlicht des Fahrzeuges angeschlossen .
Die Inbetriebnahme ist gemäß der Anschlussvariante mit dem Scheinwerferlicht bei Tag und Nacht zulässig.
hab jetzt aber gesehen ich muss sie noch besser einstellen das kommt nich so gut rüber wie in ori. stimmt sehen auf den fotos klobig aus
ich hab ja nivht immer die ganzen leuchten an
Gibt es ein Leben nach dem Tod:
berühr mein Bike und Du erlebst es
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