01.02.2010, 12:20
Du solltest aber darauf achten das bei der Tönungsfolie eine sogenannte ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) dabei ist, und die eingearbeitet Nummer muss von innen sichtbar sein. Man mag es kaum glauben, aber mir hat vor 4 Jahren ein TÜV Prüfer Ärger gemacht weil ich die ABE für die Scheibentönung nicht beigelegt hatte, hat mir sogar die Plakette verweigert bis ich die ABE nachgereicht hatte. Freunde von mir, die stellenweise seit fast 20 Jahren den Führerschein haben meinten sie wären in der ganzen Zeit noch nie nach einer ABE für Scheibenfolie gefragt worden...
