20.11.2009, 20:41
(20.11.2009, 14:02)Linalein schrieb: [...] also wenn ich jetzt Felgen kaufe, die eine ABE bzw. ein TÜV Gutachten haben für den Twingo [...]
Vorsicht, eine ABE ist nicht das selbe wie ein TÜV Gutachten!
Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis - siehe Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) ist prinzipiell - soweit alle Bedingungen (z.B. Serienfahrwerk, keine Distanzscheiben etc.) erfüllt sind - eintragungsfrei. Lediglich die ABE selbst ist mit den Papieren mitzuführen. Solltest du Änderungen durchgeführt haben, so dass eine Bedingung der ABE nicht erfüllt werdne kann, so musst du auch dieses Teil eintragen lassen.
Ein TÜV Gutachten hingegen ist in jedem Fall eintragungspflichtig. Je nach Paragraph bzw. Art des Gutachtens ist es mehr oder weniger aufwendig und kostenintensiv. Bei deinen Winterreifen wäre das aber vermutlich nicht aufwendig, bis auf die Fahrt zum TÜV.
Ich persönlich lasse fast alles - egal ob es eine ABE gibt oder nicht - bei Gelegenheit eintragen.
Achja, und zum Thema Einpresstiefe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe
Trumbo [Twingo Freunde NRW]