27.09.2009, 18:02
also mit der legalität ist das immer so eine sache, wir haben bei uns ja in der heckstoßstange die kennzeichenmulde inklusive beleuchtung vom golf 3 variant verbaut.
das ist alles relativ einfach per einzelabnehme eingetragen worden und lichtgutachten wurde obwohl das teil ja von einem anderen auto stammt, reichte wohl die e-nummer.
im winter haben wir ja durch eine winterstoßstange keine nummernschildaussparung und daher das nummernschild einfach angeschraubt.
das wird dann mit einer(!) beleuchtung von hella von oben beleuchtet, die wir nicht extra nochmal eingetragen haben, da bei der eintragung des versetzten nummernschilds mit golf 3 teilen nur steht, dass das kennzeichen versetzt wurde und mit genehmigter beleuchtung von hella beleuchtet wird.
daher ist das erstmal auch so eingetragen und wurde auch noch nie bemängelt, außer dass die polizei einmal meinte, dass die original beleuchtung vom twingo nicht verbaut sein dürfte, da die ausgeschaltet ist und nur verbaut ist um das loch in der stoßstange zu schließen.
hoffe ich konnte euch ein wenig helfen...
das ist alles relativ einfach per einzelabnehme eingetragen worden und lichtgutachten wurde obwohl das teil ja von einem anderen auto stammt, reichte wohl die e-nummer.
im winter haben wir ja durch eine winterstoßstange keine nummernschildaussparung und daher das nummernschild einfach angeschraubt.
das wird dann mit einer(!) beleuchtung von hella von oben beleuchtet, die wir nicht extra nochmal eingetragen haben, da bei der eintragung des versetzten nummernschilds mit golf 3 teilen nur steht, dass das kennzeichen versetzt wurde und mit genehmigter beleuchtung von hella beleuchtet wird.
daher ist das erstmal auch so eingetragen und wurde auch noch nie bemängelt, außer dass die polizei einmal meinte, dass die original beleuchtung vom twingo nicht verbaut sein dürfte, da die ausgeschaltet ist und nur verbaut ist um das loch in der stoßstange zu schließen.
hoffe ich konnte euch ein wenig helfen...