16.11.2008, 23:04
twingo 1.2 schrieb:Aber auch eine Erwachsene Person bricht sich das Genick.Hallo twingo 1.2,
das ist klar - aber das war hier nicht die Frage.
twingo 1.2 schrieb:Ich kann nicht nachvollziehen, wie Automobilhersteller keine Kopfstützen verbauen...Weil die Fahrzeuge trotzdem zugelassen werden dürfen - und das ist das eigentliche Problem.
Als wir unseren Twingo im Oktober 1998 bestellt haben, kosteten Kopfstützen hinten 120 DM Aufpreis. Das war mir im Prinzip egal, zumal ich den Verkäufer eh richtig heruntergehandelt habe.
Verstanden habe ich damals allerdings nicht, dass ein Fahrzeug ohne Kopfstützen hinten offensichtlich in D am Ende des 20. Jahrhunderts eine ABE bekommt.
Gruss
Klaus
Authentique Phase 2 - D7F F702 - a. d. v id. dec. MCMXCVIII
Galaxy Phase 1 - C3G A700 - id. iun. MCMXCIV
Heide-Twingos
Galaxy Phase 1 - C3G A700 - id. iun. MCMXCIV
Heide-Twingos