Das Twingoforum...

Normale Version: Kinder auf der Rücksitzbank
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Hallo Zusammen,

heute istmir aufgefallen als meine 8 Jährige Tochter mit Ihrem Sitzkissen auf der Rückbank meines Twingo´s saß, das Ihr Kopf nicht geschützt ist, da die Kopfstützen nur angedeutet sind.Bei einem Unfall würde Sie sich so das Genick brechen.

Was ist nun zu tuen ?

Kind ohne Sitzkissen im Twingo. Ist das Rechtskonform ?

Oder einen Kindersitz mit Kopfstütze ?

Hat jemand dies auch schon beobachtet bzw. einen Hinweis für mich.


Danke euch

Gruss

dertappes
hmm ich würd sagen kind auf den beifahrer sitz ..
aber wenns so nicht geht aufjedenfall nen kindersitz anschaffen aber mit 8 jahren hmm naja so ein ding.. ich würd mich mal beim adac oder bei der dekra umhören..
Hallo dertappes,

das Kriterium für die Verwendung von Sitzkissen/Kindersitz ist die Körpergröße: bis 1,50 m.
Meine Frau weiß so etwas Wink

Ist also ganz einfach zu entscheiden. Wir hatten das Problem so nicht, weil unser Twingo hinten hohe Kopfstützen hat.

Ich würde das Kind in deinem Fall nicht hinten sitzen lassen.

Gruss
Klaus
Aber auch eine Erwachsene Person bricht sich das Genick. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Automobilhersteller keine Kopfstützen verbauen...
Hallo ,
das hatte Ich auch. Ich habe mir eine Sitzbank gekauft mit Kopfstützen.Hat mich 120 Euros gekostet.Die Sitzbank habe ich bei www.callparts.de gefunden. Weil die Bezüge nicht das selbe Muster hatten habe ich die Bezüge von meiner Sitzbank auf das Gestell von der mit den Kopfstützen gemacht . Das geht in sehr kurzer Zeit.Und bei den Kopfstützen selber hatte ich glück das das Dekor ungefähr identisch ist.Dann tun es nämlich ganz normale Sitzerhöhungen und Erwachsene Sind auch geschützt.
mfg
naja, ne rückbank mit kopfstützen hätteste bei mir für 100 tacken weniger bekommen können.

ansonsten sind kopfstützen, auch hinten, pflicht wie ich finde. Exclamation
Ja , super .
da kannte ich das tolle Forum noch nicht.
Aber Du hast Recht . Ohne geht gar nicht.
mfg
twingo 1.2 schrieb:Aber auch eine Erwachsene Person bricht sich das Genick.
Hallo twingo 1.2,

das ist klar - aber das war hier nicht die Frage.

twingo 1.2 schrieb:Ich kann nicht nachvollziehen, wie Automobilhersteller keine Kopfstützen verbauen...
Weil die Fahrzeuge trotzdem zugelassen werden dürfen - und das ist das eigentliche Problem.

Als wir unseren Twingo im Oktober 1998 bestellt haben, kosteten Kopfstützen hinten 120 DM Aufpreis. Das war mir im Prinzip egal, zumal ich den Verkäufer eh richtig heruntergehandelt habe.

Verstanden habe ich damals allerdings nicht, dass ein Fahrzeug ohne Kopfstützen hinten offensichtlich in D am Ende des 20. Jahrhunderts eine ABE bekommt.

Gruss
Klaus

Hallo,

wir haben auch das problem mit den Kindern und der Rückbank. Kann man ohne weiteres eine Rückbank mit Kopfstützen aus einem anderen Twingo Model verbauen? Wenn ja, hat einer noch eine Rückbank mit Kopfstützen für einen schmalen Taler liegen?


mfg
kannste normalerweise einfach tauschen.

gruß co
prima dann werde ich mal gucken wo ich sowas günstig bekomme.

Danke
Hallo,

ja - kann ohne Probleme getauscht werden. Bei einer bekannten Internetauktion gibt es auch nicht selten komplette Innenausstattungen - wäre schon allein aus optischen Gründen nicht verkehrt. Der Umbau geht Twingotypisch dann schnell von statten. Sind bei der Rückbank zum Beispiel nur 2 Muttern Wink
Klasse dann werde ich mich mal umsehen.

Vielen Dank.