11.10.2008, 00:17
Es geht ja auch um um den Wechsel der ZKD.
Wenn die durchgebrannt ist, weil kein Wasser drin war, zahlst du.
Wenn der (gerissene) Zahnriemen die Ventile ruiniert hat, zahlst du.
Wenn es eine Ölundichtigkeit gab, zahlt Renault. Sollte jedenfalls, auch nach 7 Jahren.
Wenn die durchgebrannt ist, weil kein Wasser drin war, zahlst du.
Wenn der (gerissene) Zahnriemen die Ventile ruiniert hat, zahlst du.
Wenn es eine Ölundichtigkeit gab, zahlt Renault. Sollte jedenfalls, auch nach 7 Jahren.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen