07.06.2008, 16:21
Ich weiß, dass dir diese Antwort nur bedingt hilft.
Wenn du ein Fahrwerk mit Gutachten gekauft hast, dann ist klar, dass das Gutachten zur gekauften Ware gehört.
Sollte das nicht so sein, dann ist das ein Mangel.
Du kannst dir aussuchen, ob nachgebessert wird, du also das passende Gutachten dazu bekommst,
ob du Minderung verlangst, ich würde mal sagen 40Euro für Gutachten und Auslagen wie Telefon und Porto,
oder ob du wandelst, die schlechteste Lösung für beide Parteien.
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, bestehe auf deinem Recht.
Und immer dran denken: Höflich bleiben und die Form wahren.
Wenn du ein Fahrwerk mit Gutachten gekauft hast, dann ist klar, dass das Gutachten zur gekauften Ware gehört.
Sollte das nicht so sein, dann ist das ein Mangel.
Du kannst dir aussuchen, ob nachgebessert wird, du also das passende Gutachten dazu bekommst,
ob du Minderung verlangst, ich würde mal sagen 40Euro für Gutachten und Auslagen wie Telefon und Porto,
oder ob du wandelst, die schlechteste Lösung für beide Parteien.
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, bestehe auf deinem Recht.
Und immer dran denken: Höflich bleiben und die Form wahren.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen


