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		Was ist daran krass??? Ist doch überall so dass man für die üblichen 15 T-Euros die Original-ABE bekommt... ist nicht nur bei Reichhard so!
Grüßle Markus
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		naja da stimme ich dir nicht ganz zu
manche verlangen teile-nr. oder anderen scheiß
oder du musst das da gekauft haben
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		hat jemand von euch noch so ne abe rumfliegen und könnte mir nen scan schicken? wollt mir sowas mal selber bauen.
	
	
	
Tobi -TFNRW-
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Nur so nebenbei Seitenschweller sind nach §19/2 eintragungsfei! 
Gruß SK-Frank
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		nun ja mit der erwartung ist das so eine sache...es könnte ja schlecht angebracht sein und während der fahrt abfallen...oder auf der autobahn wegfliegen und der nächste bekommt das durch die scheibe. daher muss man sowas wohl immer beim tüv vorführen oder was meinst du prollbaby?
wenn das nicht so wär könnte man ja alles mögliche dran basteln...
	
	
	
Tobi -TFNRW-
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich habe jetzt nochmal ds Schreiben von Reichhard raus gekramt, hatte Ich von denen bekommen als Ich die Probleme mit den Schwellern hatte !
Hier mal einige (wichtige) Auszüge:
Der entscheidende Text ist in §19 Abs. 2.2 StVZO zu findn. Wenn man den genauen Wortlaut beachtet, erlischt die Betriebserlaubnis eines KFZ, sobald Änderungen durchgeführt werden von denen eine Gefährdung zu erwarten ist. (soweit ja klar !!!) Eine Gefährdung ist zu erwarten, wenn negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind (ja klar)
... Bei Karosserieteilen, wie Frontstoßfängern, Spoilerlippen und Heckspoiler sei die Sache eindeutig, da hierder Verdacht einer Gefährdung von Passanten durch Splitterung im Falle eines Unfalls anzunehmen ist und durch entsprechende Teilegutachten entkräftet werden muß. Bei Seitenschwellern die einen freien Zugang (!!!) zur Wagenheberaufnahme zulassen und nicht weit (!!!) aus der Fahrzeugkontur herausragen ist eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit jedoch nicht zu erwarten, zumal nur äußerst selten Seitenschäden mit Passanten vorkommen. Laut §19 StVZO sind Seitenschweller zwar nicht von einer Eintragung befreit, aber auch nicht vorgeschrieben. 
... es bleibt also dem jeweiligen Sachverständigen überlassen, hier eine Notwendigkeit einer Eintragung zu sehen oder nicht...
Tja, also Ich hatte mit dem §19 keinen Erfolg, da der gute Mann noch andere Hindernisse für eine Befreiung gesehn hat (z.B. Endgeschwingikeit, und halt Personenschaden !), würde also nicht darauf vertraun !!!!
	
	
	
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 Wenn sie glauben alles unter Kontrolle zu haben, dann fahren sie noch nicht schnell genug. (Mario Andretti)
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		hm gut zu wissen...also kann man sich ja so ziemlich alles an seitenschwellern dranbasteln
	
	
	
Tobi -TFNRW-
	
	
 
 
	
	
	
		
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		genau Chris, es liegt nunmal ( wie so fast alles !!! ) am Tüvprüfer den du erwischst. Entweder der lässt das so durch gehn oder halt nicht...
Seit da mal vorsichtig !!!
	
	
	
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		Sorry dass ich diesen Thread nochmal rauskrame aber ich stehe vor dem gleichen Prob...Bei mir wollte der Tüv-Prüfer die Teile nicht abnehmen weil auf den Schwellern nicht M3 sondern Twingo 98 L/R draufsteht...hab ein Fax von SK das besagt dass die Teile baugleich sind aber das sah der Prüfer nicht so....Gibt es kein Teilegutachten wo Twingo M3 draufsteht?Bräuchte das wirklich....Bitte meldet euch!