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		Man sollte sich unbedingt  vorher überlegen, wie man zulassen will. So kann man zB den Händler dazu bringen, dass er eine Erstzulassung in den Kaufvertrag schreibt. 
Ein Fahrzeug vorzuführen mit 5 km auf der Uhr ist auch keine gute Idee, das wollen sie dann zum Neufahrzeug machen - Zulassung ade. Besser nachhelfen und anderen Tacho einbauen oder 10.000 draufdrehen. Auch das im Vertrag vermerken lassen! Bzgl Zoll/MwSt kann man sich von Renault bescheinigen lassen, in welchem Land das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Zulassungs- und mehrwertsteuertechnisch wird es einfacher, je älter das Fz. ist. Verzollungspapiere können sehr hilfreich sein, wenn bestimmte Angaben sonst fehlen, zB auch eine Erstzulassung. Wenn es keine Unterlagen gibt, muss man eben welche erzeugen.   
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Illegale Tips würde ich mal ganz schnell hier aus dem öffentlich zugänglichen Bereich rauslöschen!
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (31.12.2012, 10:07)dragomir schrieb:  Illegale Tips würde ich mal ganz schnell hier aus dem öffentlich zugänglichen Bereich rauslöschen! 
Was soll das? 
Es gibt einfach Fahrzeuge ohne Papiere, das ist eine Tatsache. Illegal ist daran überhaupt nichts. 
Ich besaß einen Motorradrahmen ohne irgendwelche Nachweise. Nach HONDA-Liste stammte er aus den USA. Wie er nach D gekommen war, war absolut unbekannt. Beim KBA war er nicht gelistet. 
Also ging ich zum Zollamt, bezahlte für den Rahmen Zoll und Steuer, das war nicht viel bei einem geschätzten Wert des Rahmens von 50€. 
 
Danach konnte ich das Fahrzeug zulassen! 
Es ging auch damals um Tuning und das dafür nötige alte Baujahr. Ein Neufahrzeug wurde in den alten Rahmen "eingebaut", getunt und getüvt.
 
Oftmals ist es bei Importen genau umgekehrt. Sie werden als Neufahrzeuge verkauft, obwohl sie schon mal zugelassen waren. Meistens merkt man das, wenn man Garantie einfordern will.
 
Bevor du hier so kommentierst, lies und verstehe bitte die StVZO!
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		er meinte wohl den Teil mit der Tachomanipulation 
 
/edit 
 
um nicht den Thread mit Off Topic zuzuspamen: 
lies und verstehe bitte das StVG! 
ob du das als verwerflich ansiehst oder nicht interessiert den Gesetzgeber nicht 
 
und jetzt wieder back2topic
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wenn du dein eigenes Fahrzeug verschlechterst, indem du ein paar km auf den Tacho drehst, kann ich das nicht als verwerflich ansehen. Du kannst ja auch ungestraft eine Delle in die Türe treten. 
So machte man es früher beim Export nach Holland, um Zoll zu sparen. 
 
Die Zulassungsvorschriften sind so schwierig geworden, dass man das Fahrzeug wegschmeißen kann, wenn man nicht weiß was man tut. Leider, und das ist meine persönliche Erfahrung, haben Zulassungsstellenbedienstete meistens keinen Durchblick, wenn es um mehr geht als Neufahrzeuge zuzulassen oder Gebrauchtwagen umzuschreiben. 
 
Ergänzend sei noch gesagt, dass Ausnahmegenehmigungen ebenfalls zum Teil willkürlich erteilt oder verweigert werden. Das ist Ländersache und das bedeutet, in einem Bundesland bekommst du die Ausnahme, im anderen darfst du verschrotten oder extrem teuer umbauen. 
In der Regel funktioniert das so, dass der TÜV eine Befürwortung für die Ausnahmegenehmigung einträgt. Das machen sie aber oft nicht gerne, weil sie Angst vor der übergeordneten Behörde haben, die ihnen dann das Fell abzieht. Alles schon erlebt! 
 
 
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		 (31.12.2012, 11:42)TobY87 schrieb:  er meinte wohl den Teil mit der Tachomanipulation 
 
/edit 
 
um nicht den Thread mit Off Topic zuzuspamen: 
lies und verstehe bitte das StVG! 
ob du das als verwerflich ansiehst oder nicht interessiert den Gesetzgeber nicht 
 
und jetzt wieder back2topic  
// Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels (vgl. Protokoll der 182. Sitzung des Deutschen Bundestags, 15. Wahlperiode, S. 17245 A; Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrats, S. 287 B) und ist im Hinblick auf diesen Regelungszweck auszulegen. //
Auszug aus:  BVerfG 
Az.: 2 BvR 1589/05 
Beschluss vom 09.05.2006
 
Betrug setzt Schädigung oder Absicht zur Schädigung voraus. Die ist regelmäßig gegeben, wenn der Tacho zurückgedreht wird. Zeigt er mehr an, fehlt diese Schädigungsabsicht und der Schaden. 
Mein Tacho zeigt zB zuviel an, weil ich Intras fahre, die ohne Speedohealer eingetragen wurden, mittlerweile bestimmt 10.000 km........
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.php
jegliche Veränderung ist illegal, ob du vor zurück oder dich im Kreis drehst..
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das stimmt nicht! Lies den Beschluss des BVerfG. 
Man darf auch Tachos justieren, reparieren und anpassen. ZB wirkt auch ein Speedohealer auf den Tacho ein, und zwar in der richtigen Art und Weise. Wenn du ihn natürlich falsch einstellst, wird er kriminell.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		"Besser nachhelfen und anderen Tacho einbauen oder 10.000 draufdrehen." 
was wolltest du gerade sagen?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Servus Zusammen, 
der Verkäufer hat sich nun gemeldet, die Fahrzeuge stehen tatsächlich im Kosovo, von mir bzw. 
München 1600Km einfach entfernt. 
Auf die Frage nach dem COC ist er nicht eingegangen, somit gehe ich davon aus das er wohl keine hat. 
Durch den Zoll müsste der Twingo auf jeden Fall da der Kosovo nur ein potenzielles Kanidatenland der Eu ist. 
Auch hab ich eine Seite im I-Net gefunden die eine COC für den Twingo ausstellen würde, kostet 160€.  http://www.eurococ.eu/de/coc_zertifikat
Es stellt sich mir langsam die Frage ob es den Aufwand wert ist, zumindest bei einem Twingo. War Heute bei unserem Hänger Schorschi und hab 
mir die verschiedenen Hänger angesehen, im Frage kommen 2 einer mit 5 Meter und ein übel großer mit 8 Metern. Mit viel Glück könnten 2 Twingos 
auf den 5 Meter Hänger passen, Radstand ist um die 2,34 Meter, auf den 8 Meter ginge es leicht, aber so weit in fremdes Land mit so einem Monster.   
Zugfahrzeug würde mir ein Kumpel leihen, vom Gewicht her gäbe es keine Probleme. 
Hat wer evtl. Intresse an so einem Twingo? bzw. würde mit mir da runter fahren? Würde mich erstmal noch genauer erkundigen ob es überhaupt Sinn macht, 
aber so könnte man Geld sparen wen man die Unkosten teilt. 
Hab dem Verkäufer auch gefragt was mit dem Preis noch geht, da will er aber erst wissen wie viele Twingos ich nehme, bevor er eine Zahl nennt. 
Spenderfahrzeuge sollte es genug geben und so ein neuer alter Twingo wäre doch geil.   
Grüsse Franz
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hätte ich das nötige Kleingeld wäre ich SOFORT dabei   
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (31.12.2012, 16:36)TobY87 schrieb:  "Besser nachhelfen und anderen Tacho einbauen oder 10.000 draufdrehen." 
was wolltest du gerade sagen? Ich wollte damit sagen, dass darin kein Betrugs- und Schädigungspotential enthalten ist.
 
Also gut, dann nennen wir es so:
 
Fahr nicht zum TÜV mit einem Auto, das 6 Jahre alt ist und nur 5 km auf dem Tacho hat, wenn du es als Gebrauchtfahrzeug (mit möglicherweise amtlich geschätzter Erstzulassung am 1.7. des nachgewiesenen Baujahres) zugelassen haben willst, wenn dieses Fahrzeug nicht nachweisbar den allerneuesten Bauvorschriften entspricht. Ein solches Fahrzeug solltest du nicht kaufen. Bitte den Verkäufer, dass er vor der Fahrzeugübergabe noch 5-10.000 km damit fährt und das auch in den Kaufvertrag einträgt.
 
Außerdem......, das StVG gilt nicht in Pristina.......    
Edit: 
In Holland ist die in D seit 2005 verbotene Tachodreherei in eingebautem Zustand (sonst nennt man es Reparatur) noch legal. Einfach googeln und nach Venlo fahren.....
 
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		 (31.12.2012, 17:42)Donnerzwerg schrieb:  ...Es stellt sich mir langsam die Frage ob es den Aufwand wert ist... Glaube ich nicht, leider. 
Meinen habe ich damals mit COC  frei Haus bekommen. Zwar fürs doppelte vom jetzt ausgerufenen Preis, aber immerhin 2,5 Jahre jünger und zulassungsfähig. Das mit dem COC sehe ich nicht soo eng da ich sowieso einen "Karosserietausch" gemacht hätte. 
Ich hatte ja auch jetzt nach dem Preis frei Haus gefragt. Genau deswegen werde ich wohl auch keine Antwort bekommen.
 
Ich habe mittlerweile eine andere fixe Idee. Einen VW Kombi aus Brasilien zu importieren. Den hässlichen Kühler kann man ja vielleicht mit einem Reserverad verdecken. Zudem ist das Ding ab Werk E85 tauglich. Es gilt sich aber zu beeilen da die Dinger wohl zuletzt 2012 gebaut worden sind. Dann vielleicht lieber einen 2007er  luftgekühlt ohne Probleme wegen der Erstzulassung. Preis des 2012er als 9 Sitzer ca. 6.000 € unbestätigt.
	  
	
	
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		Servus Zusammen, 
ich geb es auf    war heute auf der Zulassungstelle, dort kennen sie sich auch nicht genau aus, 
hab von ja, nein, vielleicht alles gehört, das ist mir zu unsicher. 
Hab hier im Forum einen User gefunden der das mit mir durchgezogen hätte, Sorry Da_Joka 
Hätte mir gern einen schönen neuen alten Twingo aufgebaut, aber es ist wohl einfacher sich einen der 
letzten Baujahre im Bestzustand zu kaufen.
 
Grüße
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Du hast mit den Falschen gesprochen. 
Was hat die Zulassungsstelle damit zu tun? 
Der TÜV hat damals eine Bemerkung in den Brief eingetragen, es ging dort um den Austausch eines verrosteten gegen ein gebrauchtes gut erhaltenes Chassis eines 2CVs. 
Du brauchst ja sowieso einen Motorspender, dessen Brief bzw. Zulassungsbescheinigung verwendest du. 
Das hat aber alles Georg schon geschrieben. 
Das mit der Neuzulassung putze dir einfach von der Backe.
	 
	
	
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