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Hallo,
bei meinem 12 Jahre alten Twingo wird 07/09 der TÜV fällig.
Vor 2 Wochen hatte ich einen Wildschaden. Rechter Außenspiegel weggerissen und re. Kotflügel beschädigt.
Die Versicherung hat mir einen Scheck über die Höhe des Gutachtens ausgestellt.
Nun überlege ich mir, das Auto als Abwrackauto gegen ein Neufahrzeug anrechnen zu lassen.
Meine Fragen:
1. Wenn das Auto Lieferzeit hat, zB. bis Oktober 2009, bekomme ich die TÜV Plakette mit abgerissenen re. Außenspiegel und Delle im Kotflügel?
2. Kann ich in den Neufahrzeugvertrag eine Klausel aufnehmen lassen, dass der Vertrag nur zu Stande kommt, wenn die Abwrackprämie reserviert wird?
mfg
mike
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1. Neu oder vom Schrott(der Spiegel), Beulen sind dem Tüv egal.
2. Da muss sich dein Vertragspartner drauf einlassen.
Wenn er geschäftstüchtig ist, tut er das.
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also wie bct schon sagt, den spiegel brauchst du, aber kannst du ja auch einfach günstig vom schrott besorgen.
die beulen werden den tüv nur interessieren, wenn dort scharfe kanten entstanden sind, an denen sich bei einem unfall jemand verletzen kann.
die abwrackprämie wurde doch bis ende des jahres zugesichert oder nicht?
also wenn du (und davon geh ich aus) noch dieses jahr ein neues auto kaufst, dann spricht doch an sich nichts dagegen, deinen für 2500€ einstampfen zu lassen.
falls ich mich irre, korrigiert mich.
mfg
Philip
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So, und jetzt ist hier bitte mal Schluss mit der ständigen Verunglimpfung anderer Marken / Modelle. Wir sind doch hier nicht im Kindergarten? Klar, jeder soll seine Meinung frei äußern, aber hirnlos sollte es dann doch nicht sein. Deine Aussagen sind Mutmaßungen, eigene Meinung etc. und stützen sich nicht auf Tatsache. Wenn überhaupt sind Versprechen leer und nicht lehr.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
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soll ich jetz jeden kleinen rechtschreibfehler überprüfen un berichtigen oder was??? es is immerhin ein forum über twingos un nich wer fehlerfrei tippt un wer nich oder seh ich das falsch???
mit der verunglimpfung ok sorry
Sie haben den schnelleren wagen, doch ich fahr vor ihnen
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