Umfrage: Was soll mit dem Auto eines Fahrers passieren wenn er an einem illegalen Straßenrennen beteiligt war?
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Gar nichts. Was hat das Privateigentum mit dem Vergehen zu tun?
38.24%
26 38.24%
Das Auto wird sichergestellt und nach juristischer Klärung versteigert, es ist eine Tatwaffe.
41.18%
28 41.18%
Das Auto wird sichergestellt und nachj juristischer Klärung zwangsweise verschrottet mit allem drin was nicht ohne Werkzeug entnehmbar ist.
20.59%
14 20.59%
Gesamt 68 Stimme(n) 100%
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Illegale Autorennen
#61
(19.07.2015, 11:38)Cobar schrieb: Aber gut, ich vermute ihr seid dann wohl die Fraktion, die immer mindesten 10 km/h unter der erlaubten Geschwindigkeit fährt und bei jedem, der dies nicht tut, direkt anfängt zu nörgeln.
Ihr wart demnach wohl auch nie jung und seid mal zu schnell gefahren oder an einer Ampel mal schneller angefahren? Erzählt nun bitte in allen Einzelheiten, dass ihr das nie gemacht habt und es schon immer blöd fandet.

Ich sehe schon, ihr seid von eurer Meinung so eingenommen, dass man sowieso nichts weiteres zu sagen braucht.
Damit bin ich dann hier aus der Diskussion raus, da hier sowieso nur mit Vorurteilen um sich geworfen wird und alle in den gleichen Topf geworfen werden.
Aber, aber - wer wird denn gleich beleidigt sein ? - Ich denke, jeder fährt mal zu schnell, aber das ist ein himmelweiter Unterschied gegenüber "Straßenrennen" und quietschenden Ampelstarts. Und nein, keineswegs bin ich von meiner Meinung eingenommen, aber es gibt einfach keinen Grund und erst recht keine Rechtfertigung für hirnloses Beschleunigen um kurz darauf - angeblich - wieder auf Normalgeschwindigkeit abzubremsen, das ist doch kindisch.
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

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#62
(19.07.2015, 11:38)Cobar schrieb: ...Ihr wart demnach wohl auch nie jung und seid mal zu schnell gefahren...

Das ist es ja, die Weisheit kommt erst mit dem Alter bzw. der Fahrerfahrung.
Daher wäre ich für die französische Führerscheinregelung bei der man schon mit 14 fahren kann.
Bis 18 ist die Reife (auf kastrierten Fahrzeugen erworben) dann hoffentlich soweit dass diese Irrsinns-Taten ausbleiben.
Im letzten Fall ist das Täter Auto so auf einen Mini aufgefahren dass es abgehoben und sich mehrfach überschlagen hat.
Das geht imho bei 50-60 Km/h nicht.

Mich stört übrigens in diesem Fall die Berichterstattung.
Ständig ändern sich die Zahlen, egal ob Alter der Beteiligten, Anzahl der Beteiligten
Anzahl der sichergestellten Fahrzeuge, Führerscheine und ausgesprochenen Fahrverbote.
Jetzt soll gegen die Frau ermittelt werden auf deren Mini aufgefahren wurde.
Nach der ursprünglichen Berichterstattung die aber nicht richtig sein muss, siehe dauernde Änderungen, hatte sie ihr Auto auch gemietet.
Ansonsten finde ich den Vorwurf an den Haaren herbeigezogen.
Wenn auf der Straße wenig los und die Spur gewechselt wird muss ich selbstverständlich immer noch auf den nachfolgenden Verkehr achten, aber ich rechne doch Innerorts nicht Fahrzeugen die Autobahngeschwindigkeit drauf haben.

In Köln lernen die übrigens einfach nicht dazu http://www.stadt-koeln.de/politik-und-ve...er-strasse

Außerdem gibt es die Opfer nicht nur in Köln, neuester Fall aus Bremen http://www.focus.de/panorama/welt/unfael...25033.html
Auch hier sehr schlimm wegen eines Todesopfers, dazu kommt die Fahrerflucht.
Die feigen Täter entziehen sich zusätzlich der Verantwortung.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#63
(19.07.2015, 13:20)Broadcasttechniker schrieb:
(19.07.2015, 11:38)Cobar schrieb: ...Ihr wart demnach wohl auch nie jung und seid mal zu schnell gefahren...
Doch, waren wir, aber es gab einfach nicht die Möglichkeit (jedenfalls für die allermeisten) einen Wagen in die Finger zu bekommen, der solche Geschwindigkeiten erreichte (die gab es vor 35-40 Jahren auch schon). Mein erster war ein kloblauer Käfer Bj. 1966 mit - wenn ich mich richtig erinnere - um die 40 PS - Vmax kaum über 110 km/h bergab, da war nix mit Blitzstart an der Ampel.
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#64
Deine Antwort zeigt mir nur eins: Da dir die plausiblen Argumente ausgegangen sind um deinen
Standpunkt zu verteidigen, kommst du eben mit abwertenden Verallgemeinerungen um´s Eck.

So Bub, jetzt will ich dir mal was zeigen.

[Bild: twingo-19173257-Acu.jpg]

Das ist ein kleiner Auszug meiner "Beute" aus über 20 Jahren Rennsport und gleichzeitig auch
der Große Unterschied zwischen Dir und mir.
Ich betreibe den Rennsport dort, wo er auch hin gehört. Wenn bei uns die Ampel auf Grün springt,
wollen ALLE die an der Ampel stehen das selbe.
Und bei dir?
Im öffentlichen Verkehr ist das was anders. Da gibt es Gegenverkehr, Gehwege, Fußgänger usw...
und vor allem andere, die mit so einem Verhallten nicht rechnen. Das sollte man vorher schon wissen.
Alles Dinge, die einen "Vergleich" auf öffentlichen Straßen zu einem unkalkulierbaren Risiko machen.

Und zu deiner Unterstellung das wir (also auch ich) Sonntagfahrer wären nur soviel:
Neben 2 Facharbeiterbriefen im Industriehandwerk habe ich auch noch einen Facharbeiterbrief zum
Berufskraftfahrer hier liegen. Dazu noch Kran, Stapler und GGVS Schein.
Beruflich fahre ich Jährlich ca 60-80t km mit Oberklasselimousinen und einem VW Touran.
Das ganze seit über 20 Jahren unfallfrei und in dieser Zeit mit nur einem Punkt inkl 70€ Knöllchen.
(Wegen 24km/h außerorts, durch Unaufmerksamkeit, auf einem BAB Dreieck)
Bis vor 2 Jahren war ich nebenher auch im Mercedes Benz LKW - EcoTeam aktiv und habe Fahrern das
Sprit sparende fahren beigebracht.
Am Wochenende geht es auf die Rennstrecke, oder ich fahre mit dem Motorrad, oder Gespann durch
die Gegend.
Und bei dir?

Deshalb weiß ich Haargenau, wo die Unterschiede zwischen Rennsport und öffentlichen Verkehr
liegen und das man beide nicht vermischen sollte.

Vor diesem Hintergrund lasse ich mir von einem Ampelracer (aber nur bis 50km/h) Mr. Green garantiert
nicht meinen Fahrstil bewerten!
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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Es bedanken sich: Darth Vader , Broadcasttechniker , mecRS , Orange
#65
So eine Ego-Wand ist schon was Feines,
wenn man mal einen miesen Tag hatte.
Aber dieses kollektive Draufdreschen auf einen Andersdenkenen
ist nicht unbedingt, was ein Forum ausmacht.
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#66
in diesem fall ist das für mich nicht kollektives draufdreschen, sondern....

wer sagt den das seinereiner bei seiner einstellung nicht der nächste ist, der am baum landet, und schuld sind mal wieder die anderen, und das wieder ein unschuldiger dafür bühsen muss?

klar wass muss da auch gerde jetzt einer über die straße laufen, oder entgegenkommen, sind ja selber schuld.....
bei diesem thema wird viel zu wenig draufgehauen (vom gesetzes wegen)

aber heut zutage habe logische fakten zusammen gestellt gegenüber un einsichtige selbstüberschätzung, und selbstdarstellung fast null chance..... bis der tag kommt....
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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#67
Zitat:Sowas mit betrunken fahren gleich zu setzen kann ja wohl nur ein Witz sein. -.-

Macht eigentlich schon Sinn. Jeder der sowas macht und ein halbwegs erwachsener Mensch ist, muss im Kopf nicht ganz klar sein.

Zitat:Aber gut, ich vermute ihr seid dann wohl die Fraktion, die immer mindesten 10 km/h unter der erlaubten Geschwindigkeit fährt und bei jedem, der dies nicht tut, direkt anfängt zu nörgeln.

Tja leider falsch vermutet und verallgemeinert.

Zitat:Ihr wart demnach wohl auch nie jung und seid mal zu schnell gefahren oder an einer Ampel mal schneller angefahren? Erzählt nun bitte in allen Einzelheiten, dass ihr das nie gemacht habt und es schon immer blöd fandet.

Ich denke ich kann behaupten, dass ich mich mit 25 Jahren noch als jung bezeichnen kann.
Natürlich hat man früher sowas in seinem jugendlichen Leichtsinn auch mal gemacht.
Aber man wird halt irgendwann auch mal erwachsen um Kopf. Manche früher, manche später. Manche auch nie.

@mecRS: Dito!

@ogniwT: Respekt! Schöne Sammlung Smile
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#68
http://www.radiobremen.de/nachrichten/ku...ll108.html

und da soll einem nicht nachts der Hintern auf grundeis gehen, wenn man lichter entgegen kommen sieht.....

ich kann mich nur wiederholen, die gesetzgebung ist das alles pillepalle in meinen augen,

all das geschieht mit vorsatz, diese autofahrer gehören lebenslang in den knast, und nicht nur ans geld, die haben vorsätzlich eine frau auf dem gewissen....
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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#69
(20.07.2015, 13:42)mecRS schrieb: http://www.radiobremen.de/nachrichten/ku...ll108.html
all das geschieht mit vorsatz, diese autofahrer gehören lebenslang in den knast, und nicht nur ans geld, die haben vorsätzlich eine frau auf dem gewissen....
Meine Worte seit Langem, ich fasse das mal so zusammen:
Innerorts:
Mal knapp über 50 km/h zu fahren kann vorkommen, und wenn es dann bei 55 oder 60 knallt, dann kann man das durchaus noch als Fahrlässigkeit werten,
allerdings sind auch dafür die Strafen zu knapp, schließlich ist ein Toter für immer tot und die 3 Jahre Bewährung sind bald vorbei
Außerorts:
Hier gilt dasselbe, eben nur mit den entsprechenden Geschwindigkeiten...

In beiden Fällen sollte aber immer gelten, dass eine Geschwindigkeit deutlich über dem Zulässigen keine Fahrlässigkeit mehr darstellt, sondern zumindest billigender Vorsatz, d. h. jemand, der so fährt, rechnet durchaus damit, dass Schwerverletzte oder gar Tote dabei herauskommen können, er nimmt das aber "billigend" in Kauf.
Bei den hier diskutierten Straßenrennen dagegen ist nicht nur keine Billigung mehr vorhanden, sondern grober und bedingungsloser Vorsatz, somit handelt es sich bei einer Tötung durch diesen Vorsatz immer um einen vorsätzlichen Mord und muss dementsprechend mit lebenslanger Haft bestraft werden, nicht betrachtet werden hierbei die finanziellen Schäden, die ja zusätzlich entstehen und die selbstverständlich der Täter im Anschluss an seine Haft begleichen muss (der wird das natürlich nie können, aber so einem Täter muss danach alles genommen werden, was oberhalb von Hartz4 liegt - und dieses Mal wirklich lebenslang
Von Entzug der Fahrerlaubnis und anderen weiteren Sanktionen bräuchten wir dann gar nicht zu reden
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5204 ccm Hubraum, V10
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#70
(20.07.2015, 14:29)twingotrilogologe schrieb: sondern grober und bedingungsloser Vorsatz, somit handelt es sich bei einer Tötung durch diesen Vorsatz immer um einen vorsätzlichen Mord und muss dementsprechend mit lebenslanger Haft bestraft werden, nicht betrachtet werden hierbei die finanziellen Schäden, die ja zusätzlich entstehen und die selbstverständlich der Täter im Anschluss an seine Haft begleichen muss (der wird das natürlich nie können, aber so einem Täter muss danach alles genommen werden, was oberhalb von Hartz4 liegt - und dieses Mal wirklich lebenslang
Von Entzug der Fahrerlaubnis und anderen weiteren Sanktionen bräuchten wir dann gar nicht zu reden

das heißt das jedem fahrer der trotz müdigkeit weiter fährt, in sekundenschlaf fällt, einen unfall mit schwer verletzten oder toten baut, das gleiche droht.

was ist denn dann das nächste? wollt ihr noch die todesstrafe für solche leute?

nicht falsch verstehen, ich kann auch nicht nachvollziehen wie man so einen scheiß auf öffentlichen straßen machen kann, und grade der letzte fall wo die feiglinge auch noch abgehauen sind, aber das man sie ans existenzmininmum zwingt nachdem man sie die hälfte ihres lebens weggesperrt hat halte ich für übertrieben. da zieht auch das argument "der tote ist für immer tod" nicht, denn das sind sie auch bei unfällen ohne vorsatz. mal davon abgesehen das die das sowieso ihr leben lang verfolgen wird das sie am tod eines anderen schuld sind.

in der sache kann ich nur sagen das ich froh bin, das ihr das nicht zu entscheiden habt.
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#71
Ich würde es jetzt auch nicht Übertreiben, außerdem soll der Staat kaltblütig im positiven Sinn agieren.
Aaaaber.
Rennen fährt der Raser vorsätzlich, natürlich ohne Absicht zu verletzen oder gar zu töten.
Weiterfahren trotz Müdigkeit ist nicht so leicht zu handhaben, denn wo ist der Punkt zwischen leichter Müdigkeit und Einschlafgefahr?
Außerdem verletzen sich die Fahrer dabei meist selbst.
Mein Schwager und ein Nachbar haben sich auf diese Weise tot gefahren, jeweils ohne Beifahrer und unter einen LKW.
Beim Trinken ist das wieder spannender, denn da weiß wahrscheinlich jeder recht genau wann es für ihn zuviel war.

Nochmal, ein Rennen fahren die Beteiligten absichtlich mit mehr oder weniger klarem Kopf, jedenfalls nicht durch Müdigkeit oder (legale) Drogen getrübt.
Und daher gehört das hart bestraft.

Heute sind mir 2 Autofahrer total unangenehm aufgefallen.
Einer war ein Twingo2 Fahrer der mit großer Geschwindigkeit (mehr als 50Km/h) und quietschenden Reifen von der Mathias-Brüggenstraße in eine gepflasterte Nebenstraße eingerast ist und mich fast über den Haufen gefahren hat. Dieser Schattenparker.
Der war so schnell dass ich das Kennzeichen nicht ablesen konnte.
Dort gilt Tempo 20! https://www.google.de/maps/@50.987006,6....6656?hl=de
Ein anderer war ein Audi TT , Kennzeichen K-T150, der die ganze Zeit auch in Tempo 30 Zonen Gas gegeben und gebremst hat weil der Verkehr Schnellfahren nicht zugelassen hat.
Ganz junger Schnösel am Steuer mit kaum mehr als einem Milchbart.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#72
(20.07.2015, 16:35)DerErnst84 schrieb: das heißt das jedem fahrer der trotz müdigkeit weiter fährt, in sekundenschlaf fällt, einen unfall mit schwer verletzten oder toten baut, das gleiche droht.
Im Endeffekt ja, wie immer müsste aber der Einzelfall geprüft werden, obwohl auch Weiterfahren trotz bleierner Müdigkeit eine grobe Fahrlässigkeit darstellt

(20.07.2015, 16:35)DerErnst84 schrieb: was ist denn dann das nächste? wollt ihr noch die todesstrafe für solche leute?
Aber nein, einfach nur eine angemessene Strafe, und diese kann nun mal nicht nur 12 Monate au 3 Jahre zur Bewährung sein, wo liegt denn da bitte die Abschreckung ? - Ja, ja, ich weiß, eine Bestrafung soll auch resozialisierend wirken, aber tut sie das wirklich ... wenn nichts weiter passiert, als dass der Täter sich ein paar Jahre den Regeln beugen muss ?

(20.07.2015, 16:35)DerErnst84 schrieb: ... aber das man sie ans existenzmininmum zwingt nachdem man sie die hälfte ihres lebens weggesperrt hat halte ich für übertrieben.
Keineswegs übertreiben, es geht doch nicht "nur" um einen Toten, sondern in vielen Fällen hängen da Familien und damit Existenzen dran
und wer wäre besser geeignet, dafür geradezustehen, als der Täter ? - Der Steuerzahler vielleicht ?

(20.07.2015, 16:35)DerErnst84 schrieb: da zieht auch das argument "der tote ist für immer tod" nicht, denn das sind sie auch bei unfällen ohne vorsatz. mal davon abgesehen das die das sowieso ihr leben lang verfolgen wird das sie am tod eines anderen schuld sind.
Siehe oben, Einzelfallprüfung...

(20.07.2015, 16:35)DerErnst84 schrieb: in der sache kann ich nur sagen das ich froh bin, das ihr das nicht zu entscheiden habt.
Manche Fälle würde ich schon gerne entscheiden wollen

Um um ein Beispiel aus meiner eigenen Umgebung zu nennen - in meinem kleinen Dorf war vor vielen Jahren ein noch recht junger Kerl, damals vielleicht 25 oder so, der hat im Totalsuff ein junges Mädchen tot gefahren, hat sie etliche Meter mitgeschleift und ist dann noch abgehauen. Die Strafe hatte ich damals für angemessen empfunden, der ist wirklich für etliche Monate eingefahren. Aber was dann - Jahre später - passiert ist, haut dem dem Fass den Boden aus, der Kerl bekam nach vielen Jahren seine Fahrerlaubnis wieder, obwohl jedem im Dorf irgendwie klar war, dass das nicht gut gehen kann (der hat nie aufgehört zu saufen) und dann ist das passiert, was fast zwangsläufig ist - ein weiterer Unfall unter Alk und wieder mit einem Toten (diesmal ein Radfahrer). Wieder ist der Typ eingefahren, diesmal länger, aber inzwischen ist er wieder draußen und säuft munter weiter. Gut, fahren wird er zumindest legal nie wieder, aber den "Schaden" wieder gut machen, kann er auch nicht. Und nein, das ist nicht Hörensagen, als freiwilliger Feuerwehrmann war ich beim ersten Unfall hautnah dabei ...
So what, immer noch zu harte Strafen ???
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#73
@Broadcasttechniker

das meine ich. harte strafe ja, aber es gibt einen unterschied zwischen "hart und angemessen" und "maßlos übertrieben".

@twingotrilogologe

ich gebe dir recht das die momentanen strafen keinerlei abschreckende wirkung haben. aber ein strafmaß wie du es forderst ist nicht mal im ansatz angemessen. ich bin der meinung das resozialisierung möglich ist, nicht durch bewährungsstrafen, aber auch nicht durch die zerstörung einer existenz. ich denke das fünf jahre haft ohne chance auf vorzeitige entlassung einen menschen verändern, und wie das hier schon angesprochen wurde, kommt die erfahrung meist mit dem alter. zu deinem beispiel kann ich nur sagen das dieser typ per gerichtlicher anordnung in eine entziehung gehört, das wurde hier wohl versäumt. nichts desto trotz greift hier auch die einzelfallprüfung. zu dem punkt mit den toten: da hängen in 99% der fälle familien dran, ich kenne niemanden der keine familie hat. aber wenn ich den täter für 25 jahre einsperre zahlt das auch der steuerzahler!

jemand der ein rennen auf einer öffentlichen straße fährt hat sicherlich nicht soviel weitblick um an das leben anderer verkehrsteilnehmer zu denken. im nachhinein vielleicht. und bei den leuten die wegen mord verurteilt werden gibt es auch keine finanziellen beschränkungen nach der haft.
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#74
Andererseits gibt es in Teilen der USA für kleinere Vergehen noch viel härtere Strafen (und
auch die Todesstrafe) und trotzdem ist in den USA die Kriminalitätsrate viel höher
als bei uns.
Eine Strafe ist also nicht unbedingt eine brauchbare Abschreckung.

Meiner Meinung liegt es daran, dass man heute viel weniger selbst denken muss als noch vor
20-30 Jahren. Erst wird gemacht und dann sieht man schon was dabei raus kommt.
Eventuelle Konsequenzen des eigenen tun´s werden ignoriert.
Es gibt ja heute für nahezu alles und jeden eine Stelle/Experten, den man konsultieren kann,
wenn was nicht so läuft wie man will. Die werden es schon wieder richten...

Eine gewisse Tendenz zur Weltweiten Verblödung ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wink
-
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#75
leider richten die anderen experten keinen tot (und machen ihn rückgängig)! sie können nur versuchen, die betroffenen wieder in die bahnen des weiterlebens zu lenken.
bedauerlicherweise sind die fahrzeugmotoriesierungen für alltagsfahrzeuge heute schon so hoch, da hatte man früher schon einen gti unter dem popo und mußte noch ohne die vielen helfer fahren, die die fahrer heute in einer sicherheit wiegen, die nur bis zum grenzwert der physik wirklich was hilft.
welcher heck-bmw-jugendliche weiß denn noch, wie sich ein ausbrechendes heck mit manpower abfangen lässt??


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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