13.05.2013, 09:52
Hi Leute,
ich hab neulich erst unseren Twingo angemeldet. Ich hatte vom Verkäufer den Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein erhalten nachdem der Verkäufer das Auto abgemeldet hatte. In beiden (also Brief+Schein) waren sämtliche Eintragungen zum Fahrzeug vorhanden, also das Fahrwerk, die Felgen, Reifen, Distanzscheiben, usw.... mit diesem Brief und dem alten Fahrzeugschein habe ich daraufhin den twingo auf meinen Namen angemeldet. Erst kürzlich habe ich jedoch bemerkt, dass mein neuer Fahrzeugbrief den ich erhalten habe (1-Blatt) und der neue Fahrzeugschein, KEINE Eintragungen bezüglich Fahrwerk, Distanzscheiben, Reifen, usw... eingetragen hat. Ich wollte jetzt eigentlich zur Zulassungsstelle und nachhaken warum das vergessen wurde. Nun hat mir ein Bekannter (KFZ-Mechaniker) gestern erzählt, dass diese Eintragungen nicht mehr auf den neuen Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeuschein übertragen werden. Man müsse stets den alten Fahrzeugbrief oder Schein mit sich im Auto führen, falls man in eine Polizeikontroller gerät. So könnten die Beamten sehen, was alles eingetragen ist.
Ist das wirklich so? Ich bin total verwirrt. Wer weiß hier mehr, und kann mir ein paar Antworten diesbezüglich geben? Besten Dank im Voraus.
ich hab neulich erst unseren Twingo angemeldet. Ich hatte vom Verkäufer den Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein erhalten nachdem der Verkäufer das Auto abgemeldet hatte. In beiden (also Brief+Schein) waren sämtliche Eintragungen zum Fahrzeug vorhanden, also das Fahrwerk, die Felgen, Reifen, Distanzscheiben, usw.... mit diesem Brief und dem alten Fahrzeugschein habe ich daraufhin den twingo auf meinen Namen angemeldet. Erst kürzlich habe ich jedoch bemerkt, dass mein neuer Fahrzeugbrief den ich erhalten habe (1-Blatt) und der neue Fahrzeugschein, KEINE Eintragungen bezüglich Fahrwerk, Distanzscheiben, Reifen, usw... eingetragen hat. Ich wollte jetzt eigentlich zur Zulassungsstelle und nachhaken warum das vergessen wurde. Nun hat mir ein Bekannter (KFZ-Mechaniker) gestern erzählt, dass diese Eintragungen nicht mehr auf den neuen Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeuschein übertragen werden. Man müsse stets den alten Fahrzeugbrief oder Schein mit sich im Auto führen, falls man in eine Polizeikontroller gerät. So könnten die Beamten sehen, was alles eingetragen ist.
Ist das wirklich so? Ich bin total verwirrt. Wer weiß hier mehr, und kann mir ein paar Antworten diesbezüglich geben? Besten Dank im Voraus.