(31.03.2010, 22:01)Broadcasttechniker schrieb: Das ist Unsinn.
Das ist ein versuchter Einbruch, und da muss die Versicherung zahlen.
Bei Sachbeschädigung nicht.
Grenzwertig wird das bei abgetretenem Spiegel.
Liegt der Spiegel noch da, ist es Sachbeschädigung.
Ist er weg, war's ein Diebstahl...
Lass dich nicht so schnell ins Bockshorn jagen.
Da gebe ich dem Braodi Recht.
LAss dich ja nicht einschüchtern....das habe ich nämlich!
Bei einem Einbruch in mein Auto vor einigen Jahren wurde mein Schloss zerstört und ein Mini-Taschenlampe(!) geklaut. Keine Ahnung wer für sowas ein Auto aufbricht aber gezahlt hats mir niemand!
Seitdem nehme ich mein Radio-Bedienteil immer mit oder verstecke es wenigstens, sodass es nicht am Radio selbst ist.
Die Hutablage bleibt immer drauf damit niemand sieht was für eine Anlage drin ist.
Seit ein einhalb Jahren habe ich ein selbst eingebaute Alarmanlage drin. Seitdem ist nichts passiert und bei meiner Verbastelei dürfte es selbst ein Profi schwwer haben dass mal "eben" zu knacken. Dann steht die Nachbarschaft nämlich schon senkrecht....die Menschen sind eben von natur aus neugierig.
Seither wurden mir nur mehrmals die Ventilkappen geklaut.....
Man was ist nur mit der Welt los?!