17.09.2015, 16:49
(17.09.2015, 16:09)9eor9 schrieb: Das stimmt so nicht. Wenn das neue Teil eine Veränderung des Fahrzeuges mit sich bringt, muss oft abgenommen werden. Nicht so der Ersatz für ein beschädigtes bereits genehmigtes Teil ("Glühbirne").Da widerspreche ich wieder . Sorry. Aber TÜV-Menschen die dir Teile abnehmen wollen wofür es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gibt, können eigentlich nur auf Geld aus sein. Teile mit ABE für das entsprechende Fahrzeug bedürfen keiner erneuten Vorführung beim TÜV. Bei Felgen ist es meist wegen der tieferlegung. Also das die ABE der Räder für die originale Höhe gilt. Ist aber das Fahrwerk verändert Bedarf es einer gesamten Abnahme der Rad/Reifen-Kombination i.V.m. dem Fahrwerk.
Oft haben Teile eine ABE oder EG-BE, müssen aber dennoch abgenommen werden, den Zettel muss man dann mitführen. Oder man lässt es gegen Gebühr in den Fahrzeugschein eintragen.
Damit entfällt dann aber der quasi wahlweise Eintrag.
Es gibt auch die Version, dass das Teil abgenommen werden und in die Papiere eingetragen werden muss. Das ist zB bei Einzelabnahmen immer so.
Ich bleibe dabei. Alles was eine ABE hat oder eine entsprechenden "E" Kennzeichnung darf man ohne weiteres fahren.
Jeder der sich dennoch sicherer fühlt wenn er den netten Prüfern Geld gibt kann und soll das bitte tun.
Ein fettes sorry für das abdriften vom Thema. Ich gebe hier nun Ruhe. Soll jeder machen wie er denkt.