07.06.2016, 17:00
Die Verfahrenshohheit des Herstellers ist nicht absolut. Was der TÜV gemäß den technischen Richtlinien akzeptiert ist die Messlatte für die Zulässigkeit. Das Thema hat verschiedene Facetten.
Ein Beispiel:
Bei einem bestimmten Auto schreibt der Hersteller vor, dass bei Beschädigung das gesamte vordere Radhaus zu ersetzen sei. Eine Karrosseriefirma schweißt aber nur einen Teilersatz ein, wie bei anderen Autos üblich. Technisch vollkommen korrekt, vom TÜV akzeptiert.
Ein Gericht urteilt: Fehlerhafte Reparatur, weil nicht nach den Herstellerrichtlinien durchgeführt. Schadenersatz zahlen und/ oder neu machen.
Ein Beispiel:
Bei einem bestimmten Auto schreibt der Hersteller vor, dass bei Beschädigung das gesamte vordere Radhaus zu ersetzen sei. Eine Karrosseriefirma schweißt aber nur einen Teilersatz ein, wie bei anderen Autos üblich. Technisch vollkommen korrekt, vom TÜV akzeptiert.
Ein Gericht urteilt: Fehlerhafte Reparatur, weil nicht nach den Herstellerrichtlinien durchgeführt. Schadenersatz zahlen und/ oder neu machen.