Wer sich für mit der ABE genehmigte Reifengrößen interessiert und den originalen Fahrzeugbrief nicht mehr hat, der kann sich beim TÜV ein internes Datenblatt ausdrucken lassen.
Da stehen dann alle genehmigten Reifen drin, die bei Ausstellung der neuen Papiere verloren gegangen sind.
Eine ABE für Felgen heißt nicht immer, dass diese ohne Abnahme gefahren werden dürfen, insbesondere dann, wenn andere als die serienmäßig genehmigten Reifengrößen verwendet werden.
Renault gibt auf dem T1 Phase 1 und 2 die 14 Zoll Räder des Phase 3 nur frei, wenn die großen Bremsscheiben mit 259mm verbaut sind. Zubehörhersteller sehen das nicht so eng.
Was Reifen und Felgen betrifft, braucht man mindestens einen Festigkeitsnachweis für die Felgen und eine Reifenfreigabe für die Felgengröße i.V. mit der Achslast.
Daraus kann ein Ingenieur mit Vollbefugnis eine Einzelabnahme basteln, wenn die Reifenkombination fahrbar ist.
Typbezogene Gutachten erleichtern natürlich die Angelegenheit, so dass auch Sachverständige mit Teilbefugnis sowie GTÜ, Dekra usw die Abnahme durchführen dürfen.
Da stehen dann alle genehmigten Reifen drin, die bei Ausstellung der neuen Papiere verloren gegangen sind.
Eine ABE für Felgen heißt nicht immer, dass diese ohne Abnahme gefahren werden dürfen, insbesondere dann, wenn andere als die serienmäßig genehmigten Reifengrößen verwendet werden.
Renault gibt auf dem T1 Phase 1 und 2 die 14 Zoll Räder des Phase 3 nur frei, wenn die großen Bremsscheiben mit 259mm verbaut sind. Zubehörhersteller sehen das nicht so eng.
Was Reifen und Felgen betrifft, braucht man mindestens einen Festigkeitsnachweis für die Felgen und eine Reifenfreigabe für die Felgengröße i.V. mit der Achslast.
Daraus kann ein Ingenieur mit Vollbefugnis eine Einzelabnahme basteln, wenn die Reifenkombination fahrbar ist.
Typbezogene Gutachten erleichtern natürlich die Angelegenheit, so dass auch Sachverständige mit Teilbefugnis sowie GTÜ, Dekra usw die Abnahme durchführen dürfen.